Elektronischen Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:
- Ärztinnen und Ärzte
- Personen in Gesundheitsfachberufen
- Apothekerinnen und Apotheker
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Podologinnen und Podologen
- Hebammen
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
Zuständige Stelle
Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Verfahrensablauf
Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Onlineantrag aus
- Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
- gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 40,00
Rechtsgrundlage
- § 340 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in Verbindung mit
- § 352 SGB V
Freigabevermerk
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 09.01.2025
Zuständige Dienststelle
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