Zentrale Anlaufstelle nach dem Critical Raw Materials Act (CRMA) anfragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Um die Komplexität von Projekten im Bereich kritischer Rohstoffe zu verringern und die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen, sollen Projektträger nach Art. 9 des Critical Raw Materials Act (CRMA) mit einer zentralen Anlaufstelle interagieren können, die für die Vereinfachung und Koordinierung des gesamten Genehmigungsverfahrens zuständig ist. Dabei gibt es für die jeweilige Stufe der Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe (Gewinnung, Verarbeitung, Recycling) nur eine derartige Anlaufstelle.
Aufgabe der zentralen Anlaufstellen ist im Allgemeinen das Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich kritische Rohstoffe zu erleichtern und zu koordinieren. Die betreffende zentrale Anlaufstelle ist die einzige Anlaufstelle für Projektträger und unterstützt Sie bei allen verwaltungstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren.
Anwendungsbereich
Unter den Anwendungsbereich des CRMA fallen Projekte im Bereich kritische Rohstoffe, das heißt jede geplante Einrichtung oder geplante wesentliche Erweiterung oder Umnutzung einer bestehenden Einrichtung, die in den Bereichen Gewinnung, Verarbeitung oder Recycling von kritischen Rohstoffen tätig ist.
„Gewinnung“ bezeichnet die Gewinnung von Erzen, Mineralen und Pflanzenerzeugnissen aus ihrer ursprünglichen Quelle als Haupt- oder Nebenprodukt, einschließlich aus einem unterirdischen Mineralvorkommen, Mineralvorkommen unter und in Wasser sowie aus Sole und Bäumen.
„Verarbeitung“ bezeichnet alle physikalischen, chemischen und biologischen Prozesse, bei denen ein Rohstoff aus Erzen, Mineralen, pflanzlichen Erzeugnissen oder Abfällen in reine Metalle, Legierungen oder andere wirtschaftlich nutzbare Formen umgewandelt wird, auch durch Aufbereitung, Trennung, Schmelzen und Raffination, mit Ausnahme der Metallbearbeitung und der Weiterverarbeitung zu Zwischen- und Endprodukten.
„Recycling“ bezeichnet jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.
Zuständige Stelle
Zentrale Anlaufstelle Gewinnungsprojekte [Sächsisches Oberbergamt]
09599 Freiberg
Zentrale Anlaufstelle Verarbeitungsprojekte [Information folgt]
Zentrale Anlaufstelle Recyclingprojekte [Information folgt]
Voraussetzungen
Über die Zentrale Anlaufstelle kann die Genehmigung von Projekten im Bereich kritische Rohstoffe beantragt werden, die vorab von der Europäischen Kommission als strategisches Projekt anerkannt wurden.
Als Projekt im Bereich kritische Rohstoffe wird jede geplante Einrichtung oder geplante wesentliche Erweiterung oder Umnutzung einer bestehenden Einrichtung, die in den Bereichen Gewinnung, Verarbeitung oder Recycling von kritischen Rohstoffen tätig ist, bezeichnet.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich am besten zunächst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an die Zentrale Anlaufstelle.
Die Zentrale Anlaufstelle ist die einzige Anlaufstelle für Projektträger und unterstützt sie bei allen verwaltungstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren. Sie koordiniert und erleichtert die Einreichung aller relevanten Unterlagen und Informationen und teilt Ihnen als Projektträger das Ergebnis der umfassenden Entscheidung mit.
Die Projektträger haben die Möglichkeit, alle Unterlagen, die für das Genehmigungsverfahren relevant sind, in elektronischer Form einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Genehmigungsverfahren ein Projekt im Bereich kritische Rohstoffe durchlaufen muss und welche Unterlagen hierfür einzureichen sind, ist vom konkreten Vorhaben abhängig und im Einzelfall zu prüfen. Bitte nehmen Sie daher vor einer Antragstellung immer zunächst Kontakt zur Zentralen Anlaufstelle auf.
Frist/Dauer
Sie können die Genehmigung eines Projektes im Bereich kritische Rohstoffe grundsätzlich jederzeit nach dessen Anerkennung als strategisches Projekt durch die Europäische Kommission beantragen und sich diesbezüglich an die Zentrale Anlaufstelle wenden. Beachten Sie, dass Sie für ein strategisches Projekt, welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Artikeln 5 bis 9 der Richtlinie 2011/92/EU erfordert, spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der Anerkennung als strategisches Projekt und vor Einreichung des Genehmigungsantrags die betreffende zentrale Anlaufstelle um eine Stellungnahme zu Umfang und Detaillierungsgrad der Informationen, die in den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2011/92/EU aufzunehmen sind, ersuchen müssen.
Kosten
Die Inanspruchnahme der Zentralen Anlaufstelle ist für Sie kostenfrei. Die gegebenenfalls für die Erteilung von Genehmigungen anfallenden Gebühren richten sich nach den Regelungen zu den jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 29.01.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.