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Sanierungssatzung vorbereiten und Stellungnahme abgeben

Allgemeine Informationen

Wenn die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes als Satzung vorbereitend beginnt, wird diese Vorbereitung durch Beschluss der Gemeinde eingeleitet und öffentlich bekannt gemacht.

In Vorbereitung der Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgt die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger, deren Belange durch die Sanierungsmaßnahme berührt werden. Sie können während des Beteiligungszeitraumes über das Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Zuständige Stelle

ortszuständige Gemeinde in Sachsen, für deren Gebiet die Sanierungssatzung vorbereitet wird

Voraussetzungen

Sie sind von der Sanierungssatzung in irgendeiner Form betroffen, zum Beispiel als:

  • Mieter, Pächter oder Eigentümer oder
  • öffentliche Einrichtung, zum Beispiel als Bundes- oder Landesbehörde,

Verfahrensablauf

  • Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für den Beschluss über ein Sanierungsgebiet wird öffentlich bekannt gegeben.
  • In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
  • Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes werden die Stellungnahmen geprüft und abgewogen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Abgabe der Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraums

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Betroffenen
  • § 139 BauG – Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger
  • § 141 BauG – vorbereitende Untersuchungen
  • § 142 BauG – Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 22.01.2025

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