Sanierungssatzung vorbereiten und Stellungnahme abgeben
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes als Satzung vorbereitend beginnt, wird diese Vorbereitung durch Beschluss der Gemeinde eingeleitet und öffentlich bekannt gemacht.
In Vorbereitung der Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgt die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger, deren Belange durch die Sanierungsmaßnahme berührt werden. Sie können während des Beteiligungszeitraumes über das Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Zuständige Stelle
ortszuständige Gemeinde in Sachsen, für deren Gebiet die Sanierungssatzung vorbereitet wird
Voraussetzungen
Sie sind von der Sanierungssatzung in irgendeiner Form betroffen, zum Beispiel als:
- Mieter, Pächter oder Eigentümer oder
- öffentliche Einrichtung, zum Beispiel als Bundes- oder Landesbehörde,
Verfahrensablauf
- Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für den Beschluss über ein Sanierungsgebiet wird öffentlich bekannt gegeben.
- In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
- Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes werden die Stellungnahmen geprüft und abgewogen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Abgabe der Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraums
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Betroffenen
- § 139 BauG – Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger
- § 141 BauG – vorbereitende Untersuchungen
- § 142 BauG – Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 22.01.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.