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Wappen-Verwendung beantragen (Freistaat)

Allgemeine Informationen

Möchten Sie das Wappen des Freistaates Sachsen für Ihre Kommunikation oder andere Zwecke verwenden, müssen Sie dies bei der Sächsischen Staatskanzlei vor der geplanten Verwendung beantragen. Denn Staatswappen unterliegen als Hoheitszeichen einem besonderen Schutz. Ob und für welche Zwecke das Staatswappen verwendet werden darf, bestimmt das Wappengesetz bzw. die Wappenverordnung des Freistaates Sachsen.

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen.

Hinweis: Alternativ zum Sächsischen Staatswappen können Sie das für jedermann frei verfügbare Landessignet verwenden. Das Landessignet steht in einer klassischen und einer modernen Variante zum kostenlosen Download bereit (siehe —> Weitere Informationen).

Zuständige Stelle

Sächsische Staatskanzlei

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich per Brief oder in Textform per E-Mail bei der Staatskanzlei einreichen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend die Entscheidung mit.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für die Prüfung ein:

1) eine bildliche Darstellung der gewünschten Wappenverwendung,

2) eine genaue Beschreibung des Zwecks der gewünschten Wappenverwendung sowie

3) eine Erläuterung, ob das Wappen für künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden soll.

Frist/Dauer

Die Genehmigung kann befristet erteilt werden.

Kosten

Gebühren für die Genehmigung werden auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes erhoben.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei. 13.03.2025

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Ortsauswahl

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