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Soziale Stadt, Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes und Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger

Allgemeine Informationen

Sie können sich bei der Aufstellung eines Entwicklungskonzepts für Maßnahmen der Sozialen Stadt beteiligen.

Die Festlegung eines Gebiets, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden sollen, wird durch Beschluss der Gemeinde festgelegt. In Vorbereitung der Festlegung erfolgt auch die möglichst frühzeitige Beteiligung von öffentlichen Aufgabenträgern (zum Beispiel Bund, Land, Gemeindeverbände und Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)

Zuständige Stelle

Gemeinde in Sachsen, auf derem Gebiet Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.

Voraussetzungen

  • Sie sind von den Maßnahmen in irgendeiner Form berührt.
  • Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der den öffentlichen Trägern obliegenden Aufgaben.

Verfahrensablauf

  • Nach Ablauf des Beteiligungszeitraums werden die Stellungnahmen geprüft und ausgewertet und ein Entwicklungskonzept aufgestellt.
  • Dieses ist die Grundlage für die Festlegung eines Gebietes, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Abgabe Ihrer Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraumes

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 139 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
  • § 171e BauGB – Maßnahmen der Sozialen Stadt

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 07.03.2025

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