Skip to content

Soziale Stadt, sich als öffentlicher Aufgabenträger am Entwicklungskonzept beteiligen

Allgemeine Informationen

Sie können sich bei der Aufstellung eines Entwicklungskonzepts für Maßnahmen der Sozialen Stadt beteiligen.

Die Festlegung eines Gebiets, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden sollen, wird durch Beschluss der Gemeinde festgelegt. In Vorbereitung der Festlegung erfolgt auch die möglichst frühzeitige Beteiligung von öffentlichen Aufgabenträgern (zum Beispiel Bund, Land, Gemeindeverbände und Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts).

Zuständige Stelle

ortszuständige Gemeinde in Sachsen, auf deren Gebiet Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen

Voraussetzungen

  • Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Erstellung eines Entwicklungskonzepts im Rahmen der Sozialen Stadt wird öffentlich bekannt gegeben. Ebenso wird angegeben, wie Sie sich beteiligen können.
  • Sie sind von den Maßnahmen als öffentliche Institution hinsichtlich der Ihnen oblliegenden Aufgaben in irgendeiner Form berührt.
  • Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der den öffentlichen Trägern obliegenden Aufgaben.

Verfahrensablauf

  • Nach Ablauf des Beteiligungszeitraums werden die Stellungnahmen geprüft und ausgewertet und ein Entwicklungskonzept aufgestellt.
  • Dieses ist die Grundlage für die Festlegung eines Gebietes, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Abgabe Ihrer Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraumes

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 139 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
  • § 171e BauGB – Maßnahmen der Sozialen Stadt

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.08.2025

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):