Ausgleichszahlungen für durch Raubtiere verursachte Schäden beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sind an Ihren Tieren Schäden durch Raubtiere (Wolf, Luchs oder Bär) entstanden, können Sie dafür bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Entschädigung für den entstandenen Sachschaden stellen.
Mit der Zunahme und Ausbreitung der Wölfe und durch die Wiederansiedlung des Luchses in Sachsen kann es zu Verlusten bei Schafen, Ziegen sowie Gatterwild, aber auch Rindern, Pferden, Alpakas und anderen Tieren kommen. Der Schadensausgleich dient der besseren Akzeptanz der Großraubtiere im ländlichen Raum.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 45
Voraussetzungen
Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist, dass der Tierhalter alle zumutbaren Vorkehrungen gegen den Schadenseintritt getroffen hat und die Haushaltsmittel für den Schadensausgleich zur Verfügung stehen.
Verfahrensablauf
Sollten Schäden an Nutztieren aufgetreten sein, bei denen der Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher vermutet wird, informieren Sie bitte umgehend (innerhalb von 24 Stunden) folgende Stelle:
des Sächsischen Landesamtes für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie,
Telefon: 0800 555 0 666.
Nur nach Begutachtung durch die Rissgutachter der Fachstelle haben Sie Anspruch auf finanziellen Schadensausgleich. Die Begutachtung ist kostenfrei.
Ausgeglichen werden Schäden, die durch Großraubtiere verursacht wurden:
- Schäden an Tieren einschl. Herdenschutz- und Hütehunden
- sonstige Sachschäden, die infolge des Übergriffs z. B. an Schutzzäunen entstehen
- Tierarztkosten
- Arbeitskosten für die Suche nach vermissten Tieren.
Den Antrag auf Schadensausgleich für durch Raubtiere gerissene Tiere reichen Sie bitte bei der zuständigen Stelle ein.
Onlinedienst
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Sollten Sie den Onlinedienst nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung.
Der Schadensausgleich wird mit Bescheid durch die zuständige Stelle festgesetzt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Bestandsregisters (bei vermissten Tieren)
- Rechnungsbelege (zum Beispiel Tierarztkosten, Arbeitskosten für die Suche nach vermissten Tieren oder Sachschäden an Schutzzäunen, die beim Wolfsangriff beschädigt wurden)
Frist/Dauer
Antragstellung bei der zuständigen Stelle: spätestens sechs Monate nach der Schadensmeldung
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 40 Absatz 6 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) - Entschädigung von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden
- Verwaltungsvorschrift zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachten Schäden (VwV Große Beutegreifer)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 10.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.