Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und/oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie können sich im Rahmen eines Bauvorhabens
- für die Verwendung eines Bauproduktes im Einzelfall eine Zustimmung erteilen lassen (Verwendbarkeitsnachweis)
und / oder
- die Anwendung einer vorhabenbezogenen Bauart in Bezug auf die Erfüllung von Grundanforderungen an Bauwerke genehmigen lassen (Anwendbarkeitsnachweis).
Weitere Informationen über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und die Anwendbarkeit von Bauarten bei Bauvorhaben im Freistaat Sachsen finden Sie im Informationsblatt (siehe –> Weiterführende Informationen).
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 37
Voraussetzungen
Das Bauprodukt und/ oder die Bauart soll bei einem Bauvorhaben im Freistaat Sachsen verwendet beziehungsweise angewendet werden.
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag mit Hilfe des hier in Amt24 bereitgestellten Onlineantrags oder formlos bei der zuständigen Stelle.
Onlinedienst
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Formloser Antrag
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls eine Kostenübernahmeerklärung (formlos)
- Ansichten, Grundrisse, Schnitte sowie weitere zeichnerische Lagedarstellungen des Objektes mit Lagekennzeichnung des Bauproduktes beziehungsweise der Bauart
- gegebenenfalls in Bezug genommene Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweise
- gegebenenfalls Unterlagen zur Beschreibung der Abweichung, Beschreibung der konstruktiven Lösung, Äquivalentmaßnahmen mit Erläuterung und zeichnerische Darstellung inklusive Detailangaben
- gegebenenfalls zeichnerische Darstellungen des Bauproduktes bzw. der Bauart inkl. Detailangaben
- Einbauvorschriften
- Gutachten / Stellungnahme einer Prüfstelle zur Einzelanwendung (gegebenenfalls Versuchsberichte, Prüfberichte)
Frist/Dauer
keine
Kosten
Die Gebühr wird berechnet nach
- dem Verwaltungsaufwand,
- der Bedeutung des Zustimmungsgegenstandes und
- den wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Antragstellers
Rechtsgrundlage
- § 20 Sächsische Bauordnung (SächsBO) — Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
- § 16a Abs. 2 Nr. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) — Verkehrssicherheit
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 19.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.