Jugendpauschale Sachsen, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe können eine Förderung beantragen.
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zur Unterstützung bei der Stabilisierung und dem bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe an die Landkreise und Kreisfreien Städte.
Zuwendungen werden gewährt für Angebote und Leistungen
- der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit,
- der Jugendsozialarbeit,
- des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
- der Jugendgerichtshilfe sowie
- für Familienbildung und familienunterstützende Beratung.
Art der Förderung
Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe der Förderung
Die jeweilige Höhe der Zuwendung je Landkreis und Kreisfreie Stadt errechnet sich aus einer Grundpauschale multipliziert mit der Zahl der in der Gebietskörperschaft wohnenden jungen Menschen.
Höchstbetrag
Abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und maximal in Höhe der kommunalen Komplementärfinanzierung.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt (Erstempfänger) sind: Landkreise und Kreisfreien Städte
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Fördergegenstände müssen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein
- Gewährleistung eines angemessenen Anteils an grundlegenden Angeboten und Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung
- Umsetzung qualitativer und quantitativer Leistungsstandards des Landesjugendamtes durch die Projektträger
- Projektträger sind vorrangig Träger der freien Jugendhilfe
Verfahrensablauf
Onlineantrag außerhalb von Amt24
Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im Förderportal, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK) registrieren.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrer BundID oder Ihrem Mein Unternehmenskonto an
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (siehe –> Erforderliche Unterlagen)
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Fördermittel werden Ihnen nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Schriftlicher Antrag
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) oder direkt über die zuständige Stelle.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Fördermittel werden Ihnen nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektträger (Letztempfänger) wenden sich an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Kreisfreie Stadt
- Landkreise und Kreisfreie Städte (Erstempfänger) nutzen die Formulare, die vom Kommunalen Sozialverband Sachsen vorgegeben werden (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Frist/Dauer
- Frist für Antragstellung: 30. November des Vorjahres
Kosten
- keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 04.12.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.