Genehmigung verbotener Fangmethoden beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Fische mithilfe verbotener Fangmethoden fangen möchten, bedarf dies einer Ausnahmegenehmigung. Diese muss vorab bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Im Ausnahmefall erlaubt die zuständige Stelle den Fang von Fischen mit betäubenden Mittel oder Licht, sowie den Fang innerhalb von Fischwegen.
Zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken kann die zuständige Stelle im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot der Verwendung betäubender Mittel oder künstlichen Lichts beziehungsweise vom Verbot der Fischerei in Fischwegen zulassen.
Die zuständige Stelle kann den Fischfang auf Strecken oberhalb und unterhalb von Fischwegen auch verbieten.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 76
Voraussetzungen
Antragsberechtige müssen:
- im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein,
- gegebenenfalls im Besitz einen gültigen Sachkundenachweis für Elektrofischerei sein und
- die Zustimmung des Fischereiausübungsberechtigten besitzen.
vollständige Angaben im Antrag
- Angabe von Zeitraum, Gewässername
- konkrete Ortsangaben, zum Beispiel geografische Koordinaten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Genehmigung verbotener Fangmethoden mit allen erforderlichen Unterlagen elektronisch oder per Post bei der zuständigen Stelle ein (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle innerhalb der gestzlichen Frist einen positiven oder negativen Bescheid aus.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag in einfacher Ausfertigung mit folgenden Angaben:
- Angabe von Zeitraum, Gewässername
- konkrete Ortsangaben, zum Beispiel geografische Koordinaten
- Vorlage des gültigen Fischereischeines
- gegebenenfalls Vorlage Sachkundenachweis für Elektrofischerei
- aktuelle TÜV-Unterlagen für Elektrofischfanggeräte
- Zustimmung des Fischereiausübungsberechtigten
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor dem geplanten Fischfang
Kosten
- EUR 35,00
Rechtsgrundlage
- § 24 Absatz 2 Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) – Verbote
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 05.03.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.