Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) registrieren
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Onlineantrag "Katastervermessung" aufgeführt werden wollen, dann müssen Sie sich online registrieren und authentifzieren.
Bürgerinnen und Bürger können online über verschiedene Leistungsseiten in Amt24 einen Onlineantrag "Katastervermessung" (siehe –> Weitere Informationen) bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) stellen. Wenn Sie sich zur Teilnahme für diesen Onlineantrag "Katastervermessung" registriert haben, werden Sie in einer Karte dargestellt und stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Auswahl als vermessende Stelle bereit.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landeswicklung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen
Verfahrensablauf
Die Registrierung und Authentifizierung ist nur online möglich:
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich über das MeinUnternehmenskonto (MUK) an. Bitte halten Sie hierfür Ihre ELSTER-Zertifikatsdatei bereit.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie in die Auswahl der ÖbVI im Onlineantrag "Katastervermessung" eingebunden.
Erforderliche Unterlagen
Es muss ein MeinUnternehmenskonto (MUK) mit ELSTER-Zertifikatsdatei vorliegen.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 23.09.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.