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Inspektionsbericht über eine Klimaanlage zur Stichprobenkontrolle übermitteln

Allgemeine Informationen

Die GEG Kontrollstelle der Landesdirektion Sachsen fordert jährlich 20 von ihr ausgewählte Personen auf, die von ihnen ausgestellten Inspektionsberichte über eine Klimaanlage der GEG Kontrollstelle zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie durch die Landesdirektion Sachsen aufgefordert werden, einen Inspektionsbericht mit dazugehörigen Unterlagen zu übermitteln, dann können Sie dafür den hier zur Verfügung stehenden Onlinedienst nutzen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 37

Voraussetzungen

Das Gebäude, in dem die Klimaanlage oder die kombinierte Klima- und Lüftungsanlage betrieben wird, muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Verfahrensablauf

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto (BundID für natürliche Personen bzw. MUK - Mein Unternehmenskonto - für juristischen Personen wie Unternehmen und Behörden).

  • Halten Sie die elektronische Kopie des Insepktionsberichtes bereit.
  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie den Inspektionsbericht hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Eingabe ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.

Die Bestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Erforderliche Unterlagen

Inspektionsbericht

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 06.10.2025

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Ortsauswahl

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