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Energieausweis zur Stichprobenkontrolle übermitteln

Allgemeine Informationen

Als Aussteller von Energieausweisen müssen Sie Kopien der Ausweise sowie der verwendeten Daten und Unterlagen zwei Jahre aufbewahren, damit Stichprobenkontrollen und Bußgeldverfahren durchgeführt werden können.

Wenn Sie von der zuständigen Stelle eine Aufforderung zur Übermittlung eines Energieausweises erhalten haben, können Sie diesen und die zugehörigen Unterlagen, Daten und Fotoaufnahmen hier elektronisch an die GEG Kontrollstelle des Freistaates Sachsen übermitteln.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 37

Voraussetzungen

Das Gebäude, für das der Energieausweis ausgestellt wurde, befindet sich im Freistaat Sachsen.

Verfahrensablauf

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto (BundID für natürliche Personen bzw. MUK - Mein Unternehmenskonto - für juristischen Personen wie Unternehmen und Behörden).

  • Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Eingabe ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.

Die Bestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Erforderliche Unterlagen

  • Energieausweis
  • Unterlagen, sofern diese zur Erstellung des Energieausweises verwendet wurden, wie:
    • Baubeschreibung
    • Bauunterlagen / Bauakten
    • Fotoaufnahmen des Gebäudes und der technischen Gebäudeausrüstung
    • Planunterlagen
    • Angaben zur Bestimmung der Gebäudenutzfläche
    • Angaben zum Leerstand
    • Verbrauchsdaten Wärme
    • Nachweis nach WSVO 1977
    • Angaben zur Wärmeversorgung
    • Angaben zur Warmwasserversorgung
    • Angaben zur Lüftung des Gebäudes
    • Angaben zur Kühlung des Gebäudes
    • Angaben zum Einsatz erneuerbarer Energien
    • Zertifikat / Nachweis Primärenergiefaktor
    • Angaben bei Datenerhebung durch den Eigentümer

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 06.10.2025

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Ortsauswahl

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