Waffenrecht – Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden, Verlust anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte
- Munitionserwerbschein
- Waffenschein
- Kleiner Waffenschein
- Schießerlaubnis
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein
- sonstige Erlaubnisurkunden (zum Beispiel Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Achtung! Erstatten Sie zusätzlich eine Verlustanzeige auch bei der Polizei.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt (Waffenbehörde) beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Verfahrensablauf
Je nach Vorschrift der zuständigen Behörde können Sie die Verlustanzeige schriftlich oder elektronisch einreichen.
- Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).
- Reichen Sie die Anzeige auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- ein Konto bei BundID – zur vollständigen Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Frist/Dauer
Verlustanzeige: unverzüglich
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 37b Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) – Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.09.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.