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Waffenrecht – Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden, Verlust anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

  • Waffenbesitzkarte
  • Munitionserwerbschein
  • Waffenschein
  • Kleiner Waffenschein
  • Schießerlaubnis
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein
  • sonstige Erlaubnisurkunden (zum Beispiel Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Achtung! Erstatten Sie zusätzlich eine Verlustanzeige auch bei der Polizei.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt (Waffenbehörde) beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

Verfahrensablauf

Je nach Vorschrift der zuständigen Behörde können Sie die Verlustanzeige schriftlich oder elektronisch einreichen.

  • Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Stelle oder soweit angeboten über Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).
  • Reichen Sie die Anzeige auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Onlineantrag

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

  • ein Konto bei BundID – zur vollständigen Bearbeitung: Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich

Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Frist/Dauer

Verlustanzeige: unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 37b Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) – Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.09.2026

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