Ausländische Weiterbildungsabschlüsse bei Gesundheitsfachberufen, Gleichstellung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Weiterbildungsabschluss nicht automatisch gesetzlich gleichgestellt ist, können Sie eine Gleichstellung über eine Einzelfallprüfung beantragen. Für folgende Sachverhalte ist eine rechtliche Anerkennung als Fach- oder Spezialqualifikation möglich:
- für die berufliche Tätigkeit (Weiterbildungsabschluss wird mit einem in der SächsGfbWBVO anerkannten Abschluss vergleichbar),
- für die tarifliche Eingruppierung und
- für den Zugang zu weiteren Aufstiegsqualifikationen.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat 31
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Weiterbildungsabschluss vor dem 14. Juli 2007 erworben.
- Ihr Weiterbildungsabschluss fällt nicht unter die Regelungen des § 7 Absatz 1 SächsGfbWBG.
- Sie haben Ihren Weiterbildungsabschluss im Ausland erworben.
- Die absolvierte Weiterbildung wurde überwiegend in Präsenz absolviert, entspricht dem Umfang und Inhalt einer Weiterbildung nach der SächsGfbWBVO und ist daher gleichwertig.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag online über Amt24 (siehe –> Onlineantrag). Sie benötigen für die Nutzung des Onlineantrages eine eID (Identifikationsnachweis mit dem Personalausweis).
- Bitte füllen Sie nach Kenntnisnahme der allgemeinen Informationen den Online-Antrag aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Füllen Sie die Datenschutzerklärung aus.
- Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und schicken Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die zuständige Stelle prüft die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls noch Unterlagen nach.
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf
- Nachweise über die absolvierte Weiterbildung (Inhalt und Umfang des theoretischen und praktischen Unterrichts, der praktischen Weiterbildung einschließlich absolvierter Prüfungen)
- Nachweise über die erworbene Berufserfahrung in Form von Arbeitszeugnissen oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis im Falle von Namensänderung beispielsweise bei Heirat
- gegebenenfalls Nachweise über sonstige Fort- und Weiterbildungen
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 55,00 bis EUR 390,00 (abhängig vom Bearbeitungsaufwand)
Rechtsgrundlage
- § 7 Absatz 2, § 7a Absatz 1 oder Absatz 9 Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG)
- Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO)
- § 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG)
- Sächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent (SächsAAssWBVO)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 13.07.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.