Familienrecht
Grundlagen und Grundsätze
Von Fragen der Abstammung bis zum Unterhalt
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Es bestimmt somit auch die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. Fragen der Abstammung finden ebenso Berücksichtigung wie die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten.
Was geschieht, wenn für ein Kind weder Familie noch Verwandte sorgen? Auch Ersatzfunktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft gründen auf dem Familienrecht.
Familienrecht geht mit der Zeit
Modernes Familienrecht muss vor allem für eines sorgen: den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft: der Kinder. Um sich den verschiedensten Formen des Zusammenlebens zu stellen, gehen auch Gesetze mit der Zeit. Ob in der Ehe geboren oder nicht, ein neues Kindschaftsrecht schafft seit 1998 für alle Kinder die gleichen Chancen und Bedingungen.
Rechtsgrundlagen
Materielles Familienrecht
- §§ 1297 bis 1888 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Viertes Buch
Gerichtliche Verfahren
- §§ 111 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Familiensachen
- §§ 271 ff. FamFG – Betreuungs- und Unterbringungssachen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 19.11.2024