Aktuelles – Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2024
Soziales
Mehr Bürgergeld
Die mehr als fünf Millionen Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld sollen zum 01.01.2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von EUR 61,00 auf EUR 563,00 im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen EUR 506,00. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen EUR 357,00 und EUR 471,00.
Quelle: Bundespresseamt
- Informationen zum Bürgergeld
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Bürgergeld beantragen
Amt24-Leistung
Kinderzuschlag steigt
Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt zum 01.01.2024 von EUR 250,00 auf bis zu EUR 292,00 pro Monat und Kind.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen
Amt24-Leistung
Mehr Pflegegeld
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich EUR 16,00 bis EUR 45,00 monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegeversicherung
- Pflegeversicherung, Leistungsantrag bei der Pflegekasse stellen
Amt24-Informationen
Zuschlag in der Pflege
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Welche Leistungen trägt die Pflegeversicherung?
Amt24-Lebenslage
Arbeit
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 von EUR 12,00 auf EUR 12,41 in der Stunde.
Quelle: Bundespresseamt
Höhere Minijob-Grenze
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab 01.01.2024 von EUR 520,00 auf EUR 538,00 im Monat.
Quelle: Minijob-Zentrale
Azubilohn
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf EUR 649,00 im Monat. Darunter fallen Ausbildungen, die ab dem 01.01.2024 beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer
Altersgrenze bei Rente steigt
Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Steuern und Abgaben
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdienende sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen in Sachsen und den neuen Bundesländern Beiträge bis zu einem Betrag von EUR 7.450 pro Monat fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf EUR 5.175 pro Monat steigen.
Quelle: Bundespresseamt
Normale Steuer bei Restaurantbesuchen
In der Gastronomie gilt vom 01.01.2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent. Restaurantbesuche könnten also teurer werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Fahrzeug und Verkehr
Studententicket
Studierende kommen voraussichtlich ab dem Sommersemester 2024 in den Genuss eines vergünstigten Deutschlandtickets: Sie können dann für EUR 29,40 im Monat den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
E-Auto-Förderung
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es im neuen Jahr nicht mehr geben. Anträge konnten bis einschließlich 17.12.2023 gestellt werden.
Quelle: Bundespresseamt
Umwelt und Energie
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Energieeffizientes Bauen
Amt24-Lebenslage
CO₂-Preis
Der CO₂-Preis steigt zum 01.01.2024 auf EUR 45,00 je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.
Quelle: Bundespresseamt
Hinweis: Weil der Bundeshaushalt 2024 noch nicht beschlossen ist, könnten sich kurzfristig Änderungen ergeben.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.12.2023