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Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Umzug innerhalb des Zulassungsbezirkes)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.

Bei einem Umzug in eine andere kreisfreie Stadt oder einen anderen Landkreis sind die Zulassungsbescheinigungen Teile I und II zu ändern (Fahrzeug ummelden - Wechsel des Zulassungsbereiches).

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet haben.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Behörde (in kreisfreien Städten teilweise auch durch das Bürgeramt) geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.

Die zuständige Behörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung vorliegt
  • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Online Antragstellung siehe:

Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

Frist/Dauer

unverzüglich

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 4,30

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.08.2024

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