Lotteriesteuer
Wenn Sie in Deutschland eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstalten, müssen Sie Lotteriesteuer abführen. Besteuert wird das geleistete Teilnahmeentgelt, also der von der Spielerin oder vom Spieler zur Teilnahme geleistete Lospreis zuzüglich möglicher vom Veranstalter festgelegter Gebühren. Die Lotteriesteuer beträgt 20 Prozent des geleisteten Teilnahmeentgelts abzüglich der Lotteriesteuer. Lotterien und Ausspielungen sind bei der Steuerbehörde anzuzeigen und die Lotteriesteuer ist anzumelden. Im Freistaat Sachsen nimmt das Finanzamt Chemnitz-Mitte alle Anzeigen und Steueranmeldungen entgegen.
Darüber hinaus müssen kleine Lotterien und Ausspielungen beim Ordnungsamt angezeigt werden, größere bedürfen der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 21.12.2022
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Öffentliche Lotterie oder Ausspielung, Einzelgenehmigung beantragen
- Kleine Lotterie oder Ausspielung in mehreren kreisangehörigen Gemeinden anzeigen
- Kleine Lotterie oder Ausspielung innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes anzeigen
- Lotterie oder Ausspielung beim Finanzamt anzeigen und Lotteriesteuer anmelden