Zollvorschriften bei der Rückkehr
Sie möchten gerne Reiseandenken für sich selbst oder als Geschenke für Freunde und Angehörige aus Ihrem Urlaub mitbringen? Oder haben Sie vor, in Ihrem Urlaubsland bestimmte Waren (beispielsweise Kleidung oder Elektrogeräte) zu kaufen, da diese dort billiger sind als in Deutschland? Dann sollten Sie sich mit den folgenden Aspekten beschäftigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Was muss ich bei der Ausreise aus meinem Urlaubsland beachten?
Bedenken Sie, dass Sie bei der Rückreise nicht nur die Einfuhrbestimmungen nach Deutschland, sondern auch die Ausfuhrbestimmungen aus Ihrem Urlaubsland beachten müssen. [...]Besonders, wenn Sie Kulturgüter (beispielsweise Kunstgegenstände oder Antiquitäten) mitbringen möchten, sollten Sie vorsichtig sein, da es dafür in vielen Ländern Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote gibt.
Erkundigen Sie sich beim Zoll in Ihrem Urlaubsland über die geltenden Bestimmungen. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Vertretung des betreffenden Landes in Deutschland. Oft finden Sie hier die geltenden Bestimmungen oder zumindest Informationen über die Zollbehörden und die Ansprechpartner.
Was muss ich bei der Einreise nach Deutschland beachten?
Um bei der Rückreise nach Deutschland keine Schwierigkeiten mit den Zollbehörden zu bekommen, sollten Sie sich genau informieren, was Sie abgabenfrei einführen dürfen und welche Verbote oder Beschränkungen für bestimmte Waren gelten. [...]Unterschiede bestehen vor allem zwischen der Einreise aus einem anderen EU-Staat und der Einreise aus Nicht-EU-Staaten (sogenannten Drittstaaten).
Was sind Einfuhrabgaben?
Einfuhrabgaben müssen Sie bezahlen, wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland Waren mitführen, die bestimmte Mengen- und Wertgrenzen überschreiten. [...]Der Gesamtbetrag dieser Einfuhrabgaben setzt sich aus folgenden Abgabenarten zusammen:
- Zoll (dabei gelten unterschiedliche Zollsätze für unterschiedliche Warengruppen)
- Einfuhrumsatzsteuer (in der Regel 19 Prozent des Einfuhrumsatzsteuerwerts der Waren; ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent für bestimmte Waren)
- für Waren wie Tabakwaren oder alkoholische Getränke: Verbrauchsteuern (zum Beispiel Energiesteuer, Tabaksteuer oder Branntweinsteuer)
Freigabevermerk
Hauptzollamt Dresden. 06.06.2016