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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist – ähnlich wie die Riester-Rente – eine private Leibrentenversicherung. Das bedeutet, dass sie zu einer lebenslangen Rentenzahlung führt. Sie wird auch Basisrente genannt.

Die Zielgruppe für die Rürup-Rente sind primär Selbstständige, oder gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Als förderfähige Sparformen gelten fondsgebundene Versicherungen, sogenannte Fondspolicen, Fondssparpläne und private Rentenversicherungen.

Staatliche Förderung

Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu den Höchstbeträgen für Ledige EUR 30.826, für gemeinsam veranlagte Verheiratete EUR 61.652 im Jahr - Stand: 2026, als Sonderausgaben absetzbar sind.

Besteuerung

Die Rürup-Rente wird – wie die gesetzliche Rente – nachgelagert versteuert. Aktuell wird jedoch nicht die komplette Rentenzahlung zur Berechnung der Steuer herangezogen. Der steuerpflichtige Prozentsatz wurde aufgrund der wiederholt geänderten rechtlichen Grundlagen in der Vergangenheit unterschiedlich festgesetzt. Derzeit liegt der steuerpflichtige Prozentsatz für eine Rente, welche im Jahr 2026 beginnt, bei 84 Prozent (Stand: 2026). Der steuerpflichtige Prozentsatz steigt derzeit um einen halben Prozentpunkt pro Jahr, sodass 100 Prozent im Jahr 2058 erreicht sein werden.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 21.05.2026

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