Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.01.2025