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Deutsche Auslandsvertretungen

Es gibt folgende Arten von Auslandsvertretungen:

  • Botschaften
  • Konsulate und Generalkonsulate
  • Ständige Vertretungen
  • Honorarkonsulate
Hinweis: Honorarkonsulate haben meist nicht dieselben Befugnisse wie Botschaften oder Konsulate und sind meist nicht im selben zeitlichen Ausmaß erreichbar.
Achtung! Bei akuten Notlagen im Ausland können Sie sich auch jederzeit an die zentrale Notrufnummer (24-Stunden-Service) des Auswärtigen Amtes wenden:
  • +49 30 18170
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Reise, wo in Ihrem Urlaubsland die deutsche Vertretungsbehörde ihren Sitz hat und lesen Sie die Kontaktdaten zu Ihren Reiseunterlagen. So wissen Sie im Notfall gleich, wohin Sie sich wenden können.

Wie kann Sie die Auslandsvertretung im Notfall unterstützen?

  • Bei Problemen mit Behörden des Urlaubslandes werden die Auslandsvertretungen vermittelnd tätig.  [...]
  • Wenn nötig, können sie Ihnen ärztliche Hilfe, Rechtsbeistände, Dolmetscherinnen oder Dolmetscher oder andere Personen, deren Hilfe Sie benötigen, vermitteln (zum Beispiel wenn Sie verhaftet wurden). Die Kosten für diese Dienste müssen Sie jedoch selbst beziehungsweise Ihre Angehörigen tragen. 
  • Wenn Sie verhaftet wurden, kann Sie eine Konsularbeamtin oder ein Konsularbeamter im Gefängnis besuchen und mit Ihnen korrespondieren. Sie oder er wird auch überprüfen, ob die Bedingungen Ihrer Haft korrekt sind und ob Sie ausreichend versorgt werden.
  • Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, helfen Ihnen die Auslandsvertretungen bei der Beschaffung von Geldmitteln (zum Beispiel durch Überweisungen von Angehörigen). In Ausnahmefällen können sie Ihnen auch ein Darlehen zur Heimreise oder zur Überbrückung gewähren – dieses muss jedoch auf jeden Fall von Ihnen zurückgezahlt werden.
  • Auf Ihren Wunsch verständigen die Auslandsvertretungen Ihre Angehörigen auf offiziellem Weg (zum Beispiel wenn Sie diese nicht direkt erreichen können).
  • Bei Todesfällen erhalten Sie Hilfe bei der Identifizierung, der Nachlasssicherung und den Formalitäten der Überführung.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen einen Reisepass zur Rückkehr ausstellen (entweder einen Reiseausweis, der nur zur Einreise nach Deutschland berechtigt und für höchstens einen Monat gültig ist, oder einen vorläufigen Reisepass).

Was vermag die Auslandsvertretung nicht zu leisten?

  • Rechnungen für Sie bezahlen (zum Beispiel für Krankenhauskosten, Bußgelder, Rettungsaktionen, Überführungen bei Todesfällen) oder Ihnen ein Darlehen zur Fortsetzung des Urlaubes gewähren.
  • Personalausweise oder Führerscheinersatzpapiere ausstellen (Eine Neuausstellung dieser Dokumente ist nur in Deutschland möglich. Als Führerscheinersatz für die Heimreise reicht jedoch die Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.)
  • in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder Sie vor Gericht vertreten

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.07.2019

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