Statistik und Berichtspflichten
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie einerseits einen Beitrag zu den statistischen Erhebungen leisten und können andererseits die Informationsangebote des Statistischen Landesamtes nutzen.
Verfahren/Online-Dienst
- Online-Erhebung
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
An Branchenstatistiken mitwirken
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, an statistischen Erhebungen teilzunehmen – welche das sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Datenerhebung erfolgt in den meisten Fällen durch Direktbefragung mit Online-Formularen. Das Statistische Landesamt schreibt Sie an, wenn Ihr Unternehmen in die Befragung einbezogen wird und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Hinweis: Sie können die Berichtspflichten auch durch Dritte erfüllen lassen – etwa durch eine Steuerberatungskanzlei. In einzelnen Statistiken werden Verwaltungsdaten genutzt, sodass Ihnen durch die Auskunftspflichten keine zusätzliche Belastung entsteht.
Verdienste und Arbeitskosten
Verdienste
Seit 2022 erhebt die Verdiensterhebung als Stichprobe monatlich bei Betrieben ab einem oder einer Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen der Land- und Forstwirtschaft, dem Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich folgende Daten:
- Bruttomonatsverdienst, Zuschläge, Sonderzahlungen
- Arbeitszeiten
- persönliche Merkmale pro Arbeitnehmer wie Geschlecht, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie Tätigkeitsschlüssel
- Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses (beispielsweise Tarifvertrag, Beschäftigungsart)
Diese Daten liegen in der Lohnabrechnung der Betriebe bereits digital vor und können vollautomatisiert an die Statistik übermittelt werden (eSTATISTIK.core).
Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößen, aber auch Aussagen zum Mindestlohn und Gender Pay Gap können damit wesentlich aktueller bereitgestellt werden.
Arbeitskosten
Ermittelt werden neben den Verdienstbestandteilen (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen) auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und die Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber. Zudem wird die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze und die geleistete Arbeitszeit erfragt.
Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe
Zur Umsetzung der EU-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken wurde im Jahr 2021 mit dem Handels- und Dienstleistungsgesetz ein neues nationales Gesetz geschaffen. Dieses Gesetz sieht die einheitliche Erstellung von Struktur- und Konjunkturstatistiken in den Bereichen Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastgewerbe vor.
Struktur
Aus rechtlichen Einheiten, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in den oben genannten Wirtschaftsbereichen liegt, wird eine bundesweit höchstens 10-prozentige Stichprobe zur Auskunft für die jährliche Strukturerhebung gezogen. Erstes Erhebungsjahr ist das Jahr 2021. Dafür wird eine vollkommen neue Stichprobe gezogen. In den Folgejahren erfolgt der Austausch von circa einem Sechstel der berichtspflichtigen Einheiten gegen bisher nicht berichtspflichtige Einheiten einschließlich Neuzugänge.
Befragt werden diese rechtlichen Einheiten beispielsweise nach:
- Umsatz
- Anzahl der Beschäftigten
- Aufwendungen, Beständen und Investitionen
- Steuern
- Subventionen
Konjunktur
Um die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung darzustellen, wird monatlich in ausgewählten Bereichen eine Konjunkturerhebung durchgeführt. Dabei erfolgt die Erhebung in den Bereichen Dienstleistungen, Großhandel und Kfz-Handel als Mixmodell. Primärerhebungen werden nur oberhalb von Abschneidegrenzen durchgeführt, darunter werden Verwaltungsdaten ausgewertet.
Abschneidegrenzen (Jahresumsatz):
- Dienstleistungsbereich: EUR 15.000.000
- Großhandel: EUR 20.000.000
- Kfz-Handel: EUR 11.000.000
- Einzelhandel: EUR 450.000
- Gastgewerbe: EUR 165.000
Die Primärerhebungen werden als Stichprobe durchgeführt. Der durchschnittliche bundesweite Auswahlsatz beträgt maximal 45 Prozent. Die ausgewählten Einheiten müssen Meldungen zur Zahl der tätigen Personen und zum Monatsumsatz abgeben, bei Mehrlandunternehmen aufgeteilt auf die Bundesländer ihrer wirtschaftlichen Aktivität. Rechtliche Einheiten mit einem Jahresumsatz von mindestens EUR 250.000.000 und mehreren Geschäftsfeldern melden diese beiden Merkmale pro Geschäftsfeld.
Außenhandelsstatistik
Eine für den Handel bedeutende Statistik ist die monatliche Außenhandelsstatistik, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird und aus zwei Teilstatistiken besteht:
- Extrahandelsstatistik für den Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) – Ermittlung durch die Zollämter auf Grundlage von Warenbegleitpapieren
- Intrahandelsstatistik für den Handel mit EU-Staaten – Ermittlung durch direkte Befragung der Unternehmen
Tourismus
Meldepflichtig sind Beherbergungsstätten wie Hotels, Pensionen und Gasthöfe, aber auch Jugendherbergen, Erholungsheime, Ferienhäuser und alle anderen Unterkünfte, in denen mindestens zehn Gäste gleichzeitig Unterkunft finden. Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen werden ebenfalls erfasst. Privatquartiere und Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Betten sind in der Statistik nicht enthalten.
In der „Beherbergungsstatistik“ werden beispielsweise erfasst:
- die Anzahl der Übernachtungen
- die Anzahl der Gäste untergliedert nach ihrem Herkunftsland
- Anzahl der Gästebetten bzw. Stellplätze auf Campingplätzen
Bergbau / Verarbeitendes Gewerbe
Befragt werden die Unternehmen insbesondere nach:
- Anzahl der Beschäftigten
- Entgelten
- Umsätzen
- Auftragsvolumen
- Produktion
- Investitionen
Monatsbericht
Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten sind für die monatliche Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Die Daten von Betrieben dieser Größenordnung werden monatlich erfasst. Als Betriebe zählen dabei sowohl Unternehmen mit nur einem Standort (Einbetriebsunternehmen), als auch die örtlich voneinander getrennten Einheiten ein und desselben Unternehmens (Mehrbetriebsunternehmen).
Jahresbericht
Betriebe mit im Allgemeinen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten werden nur einmal jährlich im „Jahresbericht für Betriebe“ befragt. Die Ergebnisse dieser Erhebung und die monatlichen Berichte der größeren Betriebe werden zum Jahresergebnis für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden zusammengeführt.
Baugewerbe
Befragt werden alle Betriebe des Bauhauptgewerbes und Betriebe des Ausbaugewerbes ab zehn Beschäftigten nach:
- Anzahl der Beschäftigten
- Entgelten
- geleisteten Arbeitsstunden
- Gesamtumsatz
- Auftragsvolumen
- Investitionen
Monats- und Quartalsbericht
Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Für jeden einzelnen Standort dieser Größe wird vom Bauhauptgewerbe ein monatlicher Bericht und vom Ausbaugewerbe ein Vierteljahresbericht verlangt.
Jahresbericht
Bei Baubetrieben mit 20 und mehr Beschäftigten gehen die Jahreszahlen aus den Monatsberichten (Bauhauptgewerbe) beziehungsweise den Quartalsberichten (Ausbaugewerbe) hervor. Darüber hinaus geben Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten jährlich eine Meldung zur Investitionstätigkeit für das gesamte Unternehmen ab. Ergänzend werden im Juni jedes Jahres die Daten aller Baubetriebe (Ausbaugewerbe ab zehn Beschäftigten) abgefragt.
Landwirtschaft
Allgemeines
Landwirtschaftliche Betriebe sind auskunftspflichtig, wenn sie bestimmte gesetzlich festgelegte Erfassungsgrenzen zur Flächennutzung oder zu Viehzahlen erreichen oder überschreiten.
Im Bereich Landwirtschaftsstatistiken werden sowohl Primärerhebungen durchgeführt als auch Sekundärerhebungen, welche bereits vorhandene Verwaltungsdaten verwenden.
Man unterscheidet in allgemeine und repräsentative Erhebungen.
Die Periodizität der Durchführung der Befragungen reicht vom monatlichen bis zu 10-jährigen Rhythmus.
Strukturerhebungen
Die Strukturerhebungen werden in Form von Agrarstrukturerhebungen und Landwirtschaftszählungen durchgeführt. Hierbei erfasste Merkmalskomplexe sind beispielsweise:
- Anbauverhältnisse
- Viehbestände
- Pacht- und Eigentumsverhältnisse
- Arbeitskräfte
- Ausbildung der Betriebsleiter
- Hofnachfolge
- Maschineneinsatz
Erhebungen zum Anbau und zur pflanzlichen Erzeugung
Die Bodennutzungshaupterhebung ist eine jährliche Bestandsaufnahme der Bodennutzung in landwirtschaftlichen Betrieben und erfasst Daten über die Anbauflächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten.
Zudem gibt es verschieden Spezialerhebungen zur Bodennutzung
- Zierpflanzenerhebung
- Erhebung über Speisepilze
- Gemüseerhebung
- Baumschulerhebung
- Baumobstanbauerhebung
- Erhebung über Strauchbeeren
- Rebflächenerhebung
- Holzeinschlagsstatistik
Im Rahmen von Ernteschätzungen werden die voraussichtlichen und endgültigen Erträge des laufenden Jahres geschätzt bei
- Feldfrüchten und Grünland
- Baumobst
- Reben und Weinmost
Erhebungen zu den Viehbeständen und zur tierischen Erzeugung
Viehbestände werden erfasst bei
- Rindern
- Schweinen
- Schafen
- Ziegen
- Einhufern
- Geflügel
Außerdem wird die tierische Erzeugung ermittelt im Rahmen der
- Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
- Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung
- Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben
Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung
Hierbei handelt es sich um eine sekundärstatistische Erhebung, welche die Katasterdaten der Landesvermessungsverwaltung (Landesamt für Geobasisinformation - GeoSN) auswertet. Dargestellt wird die Nutzung der Bodenfläche auf Gemeindeebene, zudem wird die Siedlungs- und Verkehrsfläche als Indikator für den Flächenverbrauch berechnet.
Statistikinformationen abrufen
Das Statistische Landesamt ist einer der größten Informationsdienstleister in Sachsen. Haben Sie Fragen zur Lohn- und Preisentwicklung, zu den Themen Gesundheit und Bildung oder zur Bevölkerungsentwicklung? Oder suchen Sie Informationen zu Aufträgen, Produktion und Absatz der Wirtschaft?
Alle wichtigen Daten zu diesen und weiteren Themen hat das Statistische Landesamt für Sie im Internet aufbereitet:
- Daten und Fakten
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Die Informationen im Internet werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch Anfragen, die ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können, sind in der Regel kostenlos. Benötigen Sie spezielle Informationen, deren Ermittlung besonders arbeitsaufwendig ist, wird das Statistische Landesamt nach einer Rücksprache mit Ihnen einen Gebührensatz festlegen.
Freigabevermerk
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen. 08.04.2024