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Innovationen schützen (Patente, Marken, Designs)

 

Hinweis: Die Ausführungen auf diesen Seiten sollen Ihnen jeweils einen Überblick zu den einzelnen Schutzrechten gewähren. Sie sind nicht vollständig. In diesem Rahmen werden auch nur die Schutzrechte behandelt, die Sie in Deutschland anmelden können.

Die Idee für ein neues Produkt oder Verfahren können Sie beispielsweise durch Geheimhaltung oder ein im Vergleich zur Konkurrenz höheres Innovationstempo Ihres Unternehmens schützen. Besser abgesichert sind Sie aber in vielen Fällen durch gewerbliche Schutzrechte, die Sie bei den nationalen Patentämtern oder international tätigen Behörden anmelden beziehungsweise eintragen lassen können.

Als Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt.

Online-Tour zu Patentrechten

Einen gut verständlichen Zugang zum Bereich Patent- und Markenrecht und zu Recherchemöglichkeiten eröffnet die interaktive "Patent Information Tour" des Europäischen Patentamtes (EPA).

In englischer, französischer und deutscher Sprache erhalten Sie Antworten auf Fragen wie

  • Was ist ein Patent?
  • Was bedeutet Patentinformation?
  • Wie lassen sich Patentinformationen in der Praxis nutzen?
  • "Patent Information Tour"
    Europäisches Patentamt

Patente und Gebrauchsmuster

Die bekanntesten Schutzrechte sind Patente und Gebrauchsmuster. Mit diesen können Sie technische Erfindungen gegen unerlaubte Nachahmung schützen lassen. Informieren Sie sich über diese Schutzrechte und darüber, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie glauben, etwas erfunden zu haben:

Marken

Wenn Sie eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens schützen lassen wollen, können Sie diese als Marke eintragen lassen. Im dazugehörigen Kapitel erfahren Sie, welche Arten von Marken es gibt und welche Verfahren mit einer Markenanmeldung verbunden sind.

Designs

Das Design beziehungsweise die Gestaltung Ihrer Erzeugnisse kann durch die Anmeldung eines Designs (früher "Gebrauchsmuster") geschützt werden. Informieren Sie sich darüber, was genau ein Design ist, und wie Sie bei der Anmeldung vorgehen sollten.

Nationales und internationales Recht

Es gibt in allen Staaten nationale Schutzrechte. Europäische und internationale Schutzrechte können Sie aber auch mit jeweils einer einzigen Anmeldung erhalten.

Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung und der Globalisierung der Märkte reicht es oft nicht mehr aus, ein nur in Deutschland geltendes Schutzrecht anzumelden. Die jeweiligen Gesetze und deren Handhabung ähneln sich aufgrund internationaler Vereinbarungen in ihren Grundzügen. Deshalb können Sie die vorangegangenen Kapitel auch als Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz ansehen.

Nationale Verfahren und die jeweilige Rechtsprechung unterscheiden sich jedoch zum Teil wesentlich.

Anmeldung von Schutzrechten

Sie können gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum selbst anmelden. Es ist allerdings empfehlenswert, sich dabei von einem Patentanwalt unterstützen zu lassen.

Im Ausland benötigen Sie vor nationalen Patentämtern einen zugelassenen Vertreter.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.07.2022

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