Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Ausland
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Amt24-Informationen
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die Einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Sie möchten als EU-Bürger oder EU-Bürgerin in Deutschland beispielsweise eine Gaststätte eröffnen? Sie verfügen über einen ausländischen Berufsabschluss, den Sie gern in Deutschland anerkannt haben wollen?
Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie unterstützt Sie in Sachsen ein "Einheitlicher Ansprechpartner (EA)" bei Ihren Anliegen an die Verwaltung.
Kontakt
Telefon: +49 341 977-1080 / -1081
Fax: +49 341 977-1199
E-Mail: ea@lds.sachsen.de
Als zentrale Stelle begleitet Sie der Einheitliche Ansprechpartner bei den erforderlichen Verwaltungsverfahren und kann sich in Ihrem Auftrag um die weitere Kommunikation mit allen beteiligten Behörden kümmern. Er informiert Sie kostenlos über alle Formalitäten, die Sie bei der Ansiedlung, Existenzgründung oder Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen im Freistaat Sachsen berücksichtigen müssen und stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie aber auf Wunsch auch die Erledigung aller erforderlichen Verwaltungsverfahren, wie beispielsweise der Gewerbeanmeldung. Dabei müssen Sie keine Behörde aufsuchen und können jede Menge Zeit sparen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024