Sachsen weltweit (Auswanderung)
Ins Ausland zu ziehen will gut vorbereitet sein. Dieses Kapitel informiert Sie über die wichtigsten Schritte. Bitte bedenken Sie, dass die Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt einige Zeit in Anspruch nehmen. Fangen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Recherche an und bereiten Sie den Umzug sorgfältig vor.
Es zieht Sie ins Ausland?
Sie sollten sich genau überlegen, in welches Land es Sie zieht. [...]Machen Sie sich mit der dortigen Situation vertraut. Lesen Sie vielleicht eine Tageszeitung dieses Landes oder informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Schauen Sie auch in die Verfassung oder die Gesetze des Landes Ihrer Wahl. Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit sind nicht überall selbstverständlich!
Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Regierung Ihres Ziellandes oder suchen Sie mit Hilfe verschiedener Suchmaschinen im Internet nach Schlagworten wie "Deutsche im Ausland". Das Internet bietet eine Fülle an privaten und kommerziellen Seiten zum Thema Auswandern.
Einreisebestimmungen und Visa
Wenn Sie als Bürger der Eurpäischen Union in einen anderen Staat der EU, der EWR-Staaten (also außer den EU Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) oder in die Schweiz einreisen möchten, benötigen Sie kein Visum. [...]In der Regel benötigen Sie auch keine Arbeitserlaubnis. Bitte informieren Sie sich jedoch gezielt vorab.
In vielen Drittstaaten benötigen Sie ein Visum, um einzureisen. Unter "Alle Länder A–Z" im Internetauftritt des Deutschen Auswärtigen Amts finden Sie detaillierte Informationen zu allen Ländern der Erde. Auf den Seiten des jeweiligen Landes erhalten Sie unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise" auch Auskunft, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht.
- Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Ziellandes oder zu erforderlichen Unterlagen zur Visabeantragung haben, so wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland.
- Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt
Wohnungssuche
Es empfiehlt sich, direkt vor Ort auf Wohnungssuche zu gehen. Übergangslösungen lassen sich jedoch in vielen Fällen auch über das Internet finden. [...]
Als Unionsbürger haben Sie es mit der Wohnungssuche nicht schwer: Sie dürfen Sie sich bis zu 3 Monate in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufhalten. Dies gilt auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und für die Schweiz. Sie benötigen lediglich Ihren Reisepass oder Personalausweis. Für längere Aufenthalte gelten die entsprechenden Regelungen des Aufenthaltsrechts für Bürger der Europäischen Union.
- Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union
Amt24-Informationen
Wohnsitz
Sobald Sie ins Ausland ziehen und sich dort registrieren, müssen Sie sich bei Ihrer deutschen Gemeinde abmelden. [...]
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihres Gastlandes. Informieren Sie sich rechtzeitig, wann und wie Sie sich anmelden oder registrieren müssen.
Umzug mit Familie
Vielleicht ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland. In vielen Ländern gibt es deutsche Schulen. [...]Denken Sie frühzeitig darüber nach, wie Ihren Kinder aufwachsen sollen, welchen Kindergarten, welche Schule sie besuchen sollen. Informieren Sie sich vorab über die schulische Bildung im Zielland, über internationale und über deutsche Schulen vor Ort. Informationen zu den deutschen Schulen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.
Im Ausland leben und arbeiten
Wenn Sie vorhaben, längere Zeit im Ausland zu leben, werden Sie wahrscheinlich auch nach Arbeit suchen. In den EU-Staaten, den EWR-Staaten (also auch Norwegen, Island und Liechtenstein) und der Schweiz benötigen Sie als Deutscher keine Arbeitserlaubnis.
Möchten Sie außerhalb der EU leben und arbeiten, dann benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visum, welches Sie für die meisten Staaten benötigen, keine Arbeitserlaubnis darstellt. Die Auslandsvermittlung der Agentur für Arbeit berät Sie gerne. Oftmals halten auch die jeweiligen Botschaften der Länder in Deutschland nützliche Informationen bereit. Sie finden die Länderseiten über das Auswärtige Amt.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 15.07.2015