Arbeiten im Ausland
Neue Chancen im Ausland finden
Bietet das Ausland für Sie besondere berufliche Chancen? Haben Sie eine gute Geschäftsidee und wollen Sie sich damit im Ausland eine Existenz aufbauen? [...]
Mit dem Kapitel "Arbeiten im Ausland" wollen wir Ihnen helfen, sich in Ihrer neuen Heimat zurecht zu finden. Welche Regelungen gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer*, wie ist die Situation für Familienangehörige und in welchem Land ist die Einkommenssteuer zu entrichten?
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Als Bürger des Freistaates Sachsen sind Sie automatisch Unionsbürger. [...]Daher dürfen Sie sich in jedem "alten" EU-Mitgliedsland eine Arbeit suchen oder sich selbstständig machen. Sie benötigen hierzu keine Arbeitserlaubnis.
Mit Ausnahme von Ungarn und Polen haben sich alle neuen Mitgliedstaaten dazu entschlossen, den eigenen Arbeitsmarkt vollkommen für deutsche Staatsangehörige zu öffnen.
Sie brauchen daher als Deutscher keine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beispielsweise in:
- Slowenien
- Litauen
- Malta
Dies gilt auch für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu denen außer den EU Staaten auch Norwegen, Island, Liechtenstein gehören sowie für die Schweiz. In Polen und Ungarn benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis - EU.
Meldepflicht bei der Arbeitsverwaltung des Gastlandes
Sobald Sie als Arbeitnehmer eine Arbeit in einem EU-Staat, einem EWR-Staat oder der Schweiz aufnehmen, müssen Sie sich bei einer örtlichen Arbeitsverwaltung Ihres Gastlandes registrieren.
Arbeitslohn
In 20 der EU-Mitgliedsstaaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne.[...] In Frankreich beträgt er 2021 beispielsweise EUR 10,25 die Stunde. Die Spanne ist jedoch groß. Den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit EUR 12,72, den niedrigsten hat Bulgarien mit EUR 2,00. Zum Vergleich: in Deutschland gilt seit 01.01.2021 ein Mindestlohn von EUR 9,50.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist laut dem OECD-Musterabkommen im Arbeitsland zu entrichten. [...]Das heißt also, wenn Sie in Sachsen wohnen, aber beispielsweise in der Tschechischen Republik arbeiten, dann ist die Tschechische Republik für die Einkommensteuer zuständig.
Familienangehörige
Ihre Familienangehörigen dürfen sich in dem Mitgliedsland, in dem Sie gemeinsam leben, genauso lange aufhalten wie der Unionsbürger und benötigen keine Arbeitserlaubnis in diesem Land.
Arbeiten in Drittstaaten
Haben Sie sich dazu entschlossen, Europa zu verlassen, so benötigen Sie in den meisten Ländern ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Gastlandes.
Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt und bei der Auslandsvertretung Ihres Gastlandes in Deutschland. Möchten Sie beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Arbeit aufnehmen, finden Sie Informationen auf den Seiten der deutschen Botschaft, der amerikanischen Botschaft in Deutschland und des Auswärtigen Amtes. Im Internetportal des Deutschen Auswärtigen Amtes finden Sie Kontaktdaten und Links zu den deutschen Auslandsvertretungen und zu den Vertretungen fremder Staaten in Deutschland.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.06.2021