Vereinsorgane
Jeder Verein muss mindestens zwei Organe haben:
- Mitgliederversammlung
- Vereinsvorstand
Amt24-Informationen
Weitere Vereinsorgane, wie beispielsweise ein Beirat, Kuratorium oder Präsidium, können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden.
Die diesen Organen übertragenen Kompetenzen sind frei wählbar, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften (vor allem der Vertretungsmacht des Vorstands) verstoßen wird.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023