Nebenjob, BAföG, Darlehen, Beihilfen
Ein Studium müssen Sie grundsätzlich aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Eltern im Rahmen Ihres Unterhaltsanspruches. Als Ausgleich erhalten Ihre Eltern Kindergeld (für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr). Nur wenn Ihre Eltern nicht in der Lage sind, Unterhalt zu leisten, kann das Kindergeld direkt an Sie gezahlt werden.
Können weder Sie noch Ihre Eltern die Studienkosten aus eigenen Mitteln aufbringen, steht Ihnen für das Erststudium die Ausbildungsförderung "BAföG" zu.
- Finanzierungsmöglichkeiten
Deutsches Studierendenwerk
Informieren Sie sich im Folgenden über die Wege der Studienfinanzierung:
Nebenjob
Studierende können grundsätzlich drei Arten von Beschäftigungsformen nachgehen:
- geringfügige Beschäftigung (Mini-Job, monatlich bis EUR 538,00 - Stand 2024)
- mehr als geringfügige Beschäftigung
- Jobben während der Semesterferien
Das Deutsche Studierendenwerk stellt hierzu im Internet ausführliche Informationen und einen übersichtlichen Flyer zur Verfügung. Ergänzend dazu informiert das Sächsische Staatsministerium der Finanzen im Portal "Finanzfüchse" und in einer Broschüre über die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit Aushilfs- und Ferienjobs – zum Beispiel zur Lohnsteuer und zur Sozialversicherung.
- Finanzfüchse: Steuertipps für die Feriensaison
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sollten Sie aus finanziellen Gründen eine Nebentätigkeit in Betracht ziehen, achten Sie darauf, dass diese Ihr Studium nicht beeinträchtigt.
Ausbildungsförderung (BAföG)
Die Abkürzung "BAföG" steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und stellt eine staatliche Unterstützung für Studierende dar. Ist das Familieneinkommen zu gering, wird das Studium durch diese finanzielle Hilfe gefördert.
Studierende erhalten das BAföG jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Es muss beim Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule beantragt werden.
Studierende, die BAföG beziehen, haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Zudem können sie eine Ermäßigung der Telefongebühren, den Sozialtarif der Deutschen Telekom, beantragen.
Darlehen: Bildungskredit und Studienkredit
Bildungskredit
Den Bildungskredit können Studierende zusätzlich neben dem BAföG nutzen, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesverwaltungsamt, die Auszahlung durch die KfW Bankengruppe.
Das Darlehen besteht aus bis zu 24 monatlichen Raten zu je EUR 100,00, EUR 200,00 oder EUR 300,00 (damit maximal EUR 7.200).
Studienkredit
Seit 2006 können Studierende für ein Erststudium an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen bei der KfW Bankengruppe einen Studienkredit beantragen. Gedacht ist das langfristige Darlehen für Studierende, die kein BAföG bekommen oder die zusätzlich noch Geld für den Lebensunterhalt benötigen.
Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern oder vorhandenen Sicherheiten gewährt. Zu berücksichtigen ist die langfristige finanzielle Bindung, denn das gesamte Darlehen muss mit (vergleichsweise günstigen) Zinsen zurückgezahlt werden.
Die KfW Bankengruppe zahlt in der Regel bis zu zehn Semester lang Beträge zwischen EUR 100,00 und EUR 650,00 im Monat. Die Gesamtlaufzeit des Studienkredites erstreckt sich auf bis zu 33 Jahre.
Studiendarlehen und -fonds
Bundesweit vertreiben die KfW-Förderbank, die Deutsche Bank und die Deutsche Kreditbank (DKB) Darlehen für Studierende, zudem gibt es regionale Angebote anderer Banken und Sparkassen. Die Konditionen sind unterschiedlich, neben den Zinssätzen ist es wichtig, auf die voraussichtliche Gesamtrückzahlungssumme zu achten.
Ein weiteres Finanzierungsmodell sind die sogenannten Studien- oder Bildungsfonds privater oder institutioneller Investoren (beispielsweise Unternehmen oder Hochschulen). Nach dem Berufseinstieg zahlen die Absolventen die Darlehen einkommensabhängig zurück, woraus sich die Fonds selbst tragen. Einige Fonds bieten Zusatzleistungen wie Firmenkontakte oder Qualifizierungen an.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.07.2024