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Versicherungen

Wenn Sie ein Haus bauen, tragen Sie als Bauherr* eine hohe Verantwortung – nicht nur für das einwandfreie Gelingen des Bauwerks, sondern auch für alle, die auf der Baustelle arbeiten oder als Passanten an ihr vorübergehen. Es existieren vielfältige Risiken, die bei Bedarf abgesichert werden können.

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der gebräuchlichsten Versicherungen, die Aufzählung ist jedoch keineswegs vollständig. Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherren-Haftpflicht sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen ab, die speziell durch Ihr Bauvorhaben entstehen. Denkbar wäre, dass ein Passant durch Bauarbeiten verletzt wird oder dass es durch Fahrbahnverschmutzungen von Baufahrzeugen vor der Baustelleneinfahrt zu einem Verkehrsunfall kommt.

Bauleistungsversicherung

Durch eine Bauleistungsversicherung werden die Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile versichert. Durch Sturm, starke Witterungseinflüsse oder Elementarereignisse, wie zum Beispiel einem Erdrutsch, durch Vandalismus oder auch durch ungeschickte Handwerker können Schäden entstehen, die so abgesichert sind. Diebstahl ist in der Grunddeckung oft nicht eingeschlossen, kann aber zumeist zusätzlich einbezogen werden.

Bauhelferversicherung

Wenn Freunde und Bekannte auf Ihrer Baustelle mithelfen, sollten sie sich bewusst sein, dass die Arbeit auf einer Baustelle mit Risiken verbunden ist. Ansprüche der Helfer gegen Sie als Bauherren wegen Personenschäden durch Unfall werden über die gesetzliche Unfallversicherung reguliert. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihre Helfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden und gegen ein Entgelt versichern.

Versicherung des Rohbaus (Rohbaufeuerversicherung)

Der Rohbau Ihres neuen Hauses wird meistens beitragsfrei von einer bereits abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung mitversichert. Abgesichert sind in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sichert grundsätzlich keine baurechtlichen Risiken (Baumängel und Durchsetzung von Nachbesserungen) ab, da das finanzielle Risiko für die Versicherer zu hoch wäre. Hilfreich kann eine Rechtsschutzversicherung für den Bauherrn jedoch dann sein, wenn er andere Ansprüche gerichtlich durchsetzen will oder wenn er selbst belangt wird.

Verbraucherbeschwerde

Bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er überprüft neutral und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer nach dem Maßstab von Recht und Gesetz.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 14.10.2022

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