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Telefondienste beziehen

Grundversorgung mit einem Telefonanschluss

Das Telekommunikationsrecht (Telekommunikationsgesetz TKG) räumt Endkunden* einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss (Telefonanschluss) an ein öffentliches Telefonnetz ein. Innerhalb des öffentlichen Telefonnetz können Sie von ihrem Anschluss aus jede beliebige Rufnummer erreichen Dieser Anschluss muss auch sicherstellen, dass Sie jederzeit Zugang zu den öffentlichen Telefondiensten wie zum Beispiel zu Notrufnummern haben.

Alternative Telefondienste nutzen

Mit der Verbreitung des Internet haben sich die Möglichkeiten von Telefondiensten erweitert. Mittlerweile können Sie Telefongespräche auch über eine Internetleitung führen, was als Voice-over-IP (VoIP), zu Deutsch etwa "Sprache über Internet", bezeichnet wird. Mit Hilfe von spezieller Software können Sie eine Sprechverbindung zu beinahe allen Rufnummern außerhalb des Internets herstellen. Noch bequemer lässt sich VoIP nutzen, indem Ihre herkömmlichen Telefone direkt an Ihren Router, das Verbindungsgerät zum Internet, angeschlossen werden.

Auch beim VoIP fallen in der Regel Gebühren zusätzlich zu den Datenübertragungskosten an. Ähnlich wie beim Telefonieren über das Festnetz oder per Handy richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Anrufziel.

Hinweis: "Kostenlos", wie die Telefondienste über das Internet häufig beworben werden, sind meist nur Gespräche zwischen Kunden des selben VoIP-Anbieters. Außerdem müssen Sie in jedem Fall die Kosten für einen leistungsfähigen Internetanschluss einplanen. 

Achtung! Über VoIP ist die Verbindung zu oftmals lebensrettenden Notrufnummern nicht in jedem Fall möglich. Ein klassischer Telefonanschluss wird beim Wählen des Notrufs sofort lokalisiert, so dass er automatisch mit der nächstliegenden Rettungsleitstelle verbunden wird. Da der Ort des Anrufers sofort bestimmt wird, kann Hilfe gezielt zum Notfall geschickt werden. Dies ist zum Beispiel dann wichtig, wenn der Anrufer nicht in der Lage ist zu sprechen ("Röchelruf"). Bei Anrufen aus dem Internet ist diese Funktion nicht immer gegeben, weshalb VoIP-Anbieter darauf hinweisen, dass für Notrufe und für bestimmte Sondernummern zusätzlich zur Internettelefonie ein normaler Telefonanschluss nötig ist.

Lesen Sie dazu:

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 21.06.2024

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