Versand- und Postdienste
Seit der schrittweisen Aufhebung des Briefmonopols der Deutschen Post AG können auch private Postdienstleister* Briefe zustellen. Unternehmer und Verbraucher profitieren durch mehr Wettbewerb von besseren Diensten und niedrigeren Preisen.
Briefe
Briefe werden entweder bei Ihnen als Absender abgeholt, oder Sie können sie in einer Poststelle (Postfiliale, Postagentur) abgeben oder in einen Briefkasten werfen. Über Zustellstützpunkte, Briefzentren und einzelne Zusteller gelangen sie ans Ziel.
Sollten Sie umziehen oder längere Zeit nicht am gewohnten Ort sein, wird Ihre Post gegen Extra-Gebühr zur anderen Adresse weitergeleitet. Mit dem Nachsendeauftrag erfahren auch alle anderen Zustelldienste die neue Anschrift.
Lohnt sich ein Wechsel des Postunternehmens?
- Kunden müssen nach ihren Bedürfnissen abschätzen, ob durch einen Wechsel Vorteile wie Kostenersparnisse oder bessere Zustellung entstehen. Einige Anbieter verlangen eine Mindestmenge an täglichen Briefen, andere sind nur regional tätig.
- Preisvergleiche für Postdienste finden Sie im Internet.
Kurier, Express und Paketdienste
- Kurierdienste
Kuriere oder Boten befördern Sendungen persönlich und direkt vom Absender zum Empfänger. Anders als bei Speditionen gibt es keinen Linienverkehr. Eine spezielle Form in vielen Städten sind Fahrradkurierdienste, die auf die schnelle Zustellung kleiner Sendungen spezialisiert sind. - Paket- und Expressdienste
Im Gegensatz zur Briefzustellung hat es bei der Paketzustellung nie ein Monopol gegeben; Sie konnten immer schon zwischen verschiedenen Anbietern wählen. Zu den bekanntesten außer der Deutschen Post (DHL) zählen UPS, FedEx, GLS und Hermes. Je nach Anforderung und Lieferungszeit können die Preise dieser Anbieter sehr unterschiedlich sein.
Beschwerden
Wenn Sie sich wegen Nichtzustellung oder Beschädigungen ihrer Sendung beschweren möchten, richten Sie die Beschwerde zunächst direkt an den jeweiligen Zustelldienst.
Ist es kein Einzelfall, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Um einen Streit beizulegen, rufen Sie die dortige Schlichtungsstelle für den Bereich Post an.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 22.08.2022