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Wohnungssuche und Anmeldung

Wohnungssuche

Am Anfang Ihres Aufenthalts in Deutschland wird die Wohnungssuche stehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets und informieren Sie sich bei den einschlägigen Immobilienvermittlungen über den Wohnungsmarkt an Ihrem künftigen Wohnort.

Meldepflicht in Deutschland

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben und umgezogen sind, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer Gemeinde (Meldebehörde) anmelden. Wenn Sie dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann.

Beachten Sie bei der Anmeldung, dass Sie stets die vorwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnsitz angeben müssen. Wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, hat seine Hauptwohnung in der von der Familie oder von den Lebenspartnern vorwiegend benutzten Wohnung. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen hat. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland.

Beachten Sie, dass außerdem noch weitere Anmeldungen erforderlich sind oder sein können:

  • Abfallentsorgung/Müllabfuhr
  • Fahrzeug/Bewohnerparkausweis
  • Hundesteuer
  • Kabelanschluss
  • Schulen/Kindertageseinrichtungen
  • Telefonanschluss
  • Versorgungsunternehmen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.06.2022

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