Berufliche Weiterbildung
Fortbildung / Weiterbildung der zuständigen Stellen, Kammern etc.
Sofern Meisterfortbildungen nicht bereits bundeseinheitlich geregelt sind, können diese auch von den für den jeweiligen Beruf zuständigen Stellen organisiert werden. In der Regel sind das die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern (HWK). Es gibt aber in bestimmten Berufen auch Ausnahmen und eine andere Stelle ist zuständig. Wenn Sie nicht wissen, welche Stelle für Ihren Beruf zuständig ist, wenden Sie sich im Zweifel zuerst an die IHK oder HWK.
Die Kammern führen zudem für alle Meisterfortbildungen auch die Prüfungen durch.
Meistertitel gibt es für alle Bereiche des Handwerks und der Industrie, zum Beispiel im Bauwesen und im Kraftfahrzeuggewerbe. Meister* werden in der Regel mit Fach- und Führungsaufgaben betraut, in denen sie für Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation zuständig sein können. Alternativ kann man sich als Meister auch selbstständig machen.
Innerbetriebliche Fortbildung
Auch Arbeitgeber haben ein Interesse an der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Einige Unternehmen bieten daher eigene Fortbildungen an, meist in kompakter Form und zu kleinen Themengebieten. So können die Mitarbeiter punktuell und praxisnah auf den neuesten Stand gebracht werden und ihr Wissen erweitern.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 21.06.2024