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Mit "Aufstiegs-BAföG" zum Meisterabschluss

 Änderung der zuständigen Stelle:

Seit August 2017 nimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Anträge zum Aufstiegs-BAföG für alle Berufe und alle Antragstellenden mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen entgegen.

Was bleibt bestehen?

Eine kompetente Beratung vor Ort für alle Aufstiegsfortbildungen in den Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung bietet Ihnen Ihre regional zuständige IHK oder HWK weiterhin persönlich oder telefonisch an.

Was ändert sich?

Für Beratungen zu einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf sprechen Sie bitte die SAB persönlich in den Kundencentern oder regionalen Beratungsstellen an oder kontaktieren Sie die SAB telefonisch über das Servicecenter.
Für die Bearbeitung von Anträgen und bereits laufenden Förderverfahren ist ab 01.08.2017 die SAB zuständig. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt oder einen Förderbescheid erhalten haben, müssen Sie nicht tätig werden. Sie erhalten eine persönliche Information.

Was ist neu?

Anträge stellen Sie bitte ab 01.08.2017 online bei der SAB. Nach Übertragung der Daten drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und senden diesen zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die SAB. Eine elektronische Antragstellung mit e-ID ist ebenfalls möglich. Nähere Informationen finden Sie rechtzeitig vorab in Amt24 im SAB-Förderportal.

Der Weg zum Antrag

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht – vergleichbar mit dem BAföG – finanzielle Unterstützung vor, wenn Sie über die Facharbeiter*- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus eine Aufstiegsfortbildung mit Abschluss – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – absolvieren.

Um die Förderung zu erhalten, wenden Sie sich in Sachsen entsprechend Ihrer Berufsgruppe oder Ihres Wohnortes entweder an die jeweilige Handwerksammer (HWK) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK). Möchten Sie die Fortbildung als Fachschüler absolvieren oder besitzen Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft, ist das Landesamt für Ausbildungsförderung bei der Landesdirektion Sachsen Ihre Ansprechstelle. Ab 01.08.2017 erfolgt die Antragstellung und -bearbeitung allein durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Hinweis: Parallel zu den Verbesserungen beim BAföG für Studierende und Schüler ist das "Meister-BAföG" am 01.08.2016 zum "Aufstiegs-BAföG" geworden. Die Förderung steht damit nun auch Bachelor-Absolventen offen. Eingeführt wird ein elektronisches Antragsverfahren, und es müssen weniger Teilnahmenachweise eingereicht werden. Außerdem gelten höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge.

Meisterbonus

Erfolgreichen Meistern zahlt der Freistaat Sachsen einen Bonus von EUR 1.000. Die Zuwendung soll Arbeitnehmern ein zusätzlicher Anreiz sein, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Von der Zuwendung profitieren Meister der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen sowie Fachmeister, die in Sachsen wohnen oder beschäftigt sind und ihren Meisterabschluss nach dem 01.01.2016 erlangten.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 21.06.2024

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