Begriffserklärungen
Kleine und mittlere Unternehmen
Kleinstunternehmen
- Anzahl der Mitarbeiter: weniger als zehn
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme: maximal EUR 2 Millionen
Kleine Unternehmen (KU)
- Anzahl der Mitarbeiter: weniger als 50
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme: maximal EUR 10 Millionen
Mittlere Unternehmen [...]
- Anzahl der Mitarbeiter: weniger als 250
- Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Jahresbilanzsumme maximal EUR 43 Millionen
Verbundene Unternehmen
Unter verbundenen Unternehmen versteht man Unternehmen, die
- verpflichtet sind, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, [...]
- die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens halten,
- berechtigt sind, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen,
- gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt sind, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben oder
- Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens sind und gemäß einer mit den anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern ausüben.
Partnerunternehmen
Um Partnerunternehmen handelt es sich, wenn ein (vorgeschaltetes) Unternehmen allein oder gemeinsam mit mindestens einem verbundenen Unternehmen zwischen 25 Prozent und einschließlich 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen (nachgeschalteten) Unternehmens hält, oder ein anderes Unternehmen an diesem hält.
Ausnahmen
Auch wenn ein Stimmen- / Kapitalanteil von 25 Prozent erreicht oder überschritten wird, gelten folgende Unternehmen weiterhin als eigenständig:
- staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, natürliche Personen beziehungsweise Gruppen natürlicher Personen, die
- regelmäßig im Bereich der Risikokapitalinvestition tätig sind ("Business Angels") und
- Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren (Gesamtinvestition der "Business Angels" in ein und dasselbe Unternehmen: maximal EUR 1,25 Millionen)
- Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck;
- institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds;
- autonome Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) mit einem Jahreshaushalt von weniger als EUR 10 Millionen und weniger als 5.000 Einwohnern.
Bedingung ist, dass diese Investoren nicht einzeln oder gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). 31.08.2021