Beratung suchen, Überblick verschaffen
Die Palette der Förderprogramme ist groß. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig und umfassend beraten, um den idealen "Finanzierungsmix" für Ihr Unternehmen zu finden.
Die wichtigsten Ansprechpartner hierfür sind die Hausbanken, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), die KfW Bankengruppe, die Landwirtschaftliche Rentenbank und andere Förderstellen sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern (HWK). An welche Stelle Sie sich bei Interesse für ein bestimmtes Programm wenden sollten, erfahren Sie in den Unterkapiteln links in der Navigation.
Antrag rechtzeitig stellen
Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, so müssen Sie diese in aller Regel vor Beginn des Vorhabens beantragen (Vorbeginn Klausel). Bereits angefangene oder gar umgesetzte Vorhaben können meist nicht gefördert werden. Als Beginn gilt dabei oft schon der Abschluss eines Vertrages.
Voraussetzung ist in der Regel ein Businessplan, aus dem das Potenzial Ihres Unternehmens klar ersichtlich wird. Ihr Konzept muss am Markt ausgerichtet sein, denn eine staatliche Förderung kann nur eine flankierende Maßnahme sein.
Welche Förderung zu welchem Vorhaben?
Förderungen können zur Finanzierung unterschiedlicher Vorhaben verwendet werden, so etwa für Investitionen (zum Beispiel Grundstückskauf, Maschinen, Erwerb eines Betriebes), Betriebsmittel, externe Beratung und Coaching oder auch zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Zeit nach der Gründung.
Infrage kommen – je nach Situation – verschiedene Arten von öffentlichen Förderungen, die teilweise auch miteinander kombinierbar sind:
- Zuschüsse
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden etwa für Beratungen, besonders förderwürdige Investitionen, die Einführung von elektronischen Geschäftsprozessen, die Markteinführung eines innovativen Produktes oder für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gewährt. - Darlehen
Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten, häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung oder eine teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank. - Bürgschaften
Wenn Sie für ein Darlehen keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten anzubieten haben, können Sie vielleicht eine Bürgschaft in Anspruch nehmen. - Beteiligungen
Zur Erhöhung der Eigenkapitalquote können Sie nicht nur private Kapitalgeber suchen, sondern unter Umständen auch an geförderten Beteiligungsprogrammen teilnehmen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024