Betreute Wohnformen
Sonstige betreute Wohnformen gehören zur Heimerziehung mit differenzierten Betreuungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene.
Ziel der unterschiedlichen Angebote ist es, durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten die Entwicklung zu fördern und dadurch die Rückkehr in die Familie zu erreichen oder ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Die Betreuung und Unterstützung, welche beispielsweise in Jugendwohngruppen oder Einzelwohnen erfolgen kann, wird als erzieherische Hilfe gemäß § 27 in Verbindung mit § 34 und 41 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erbracht.
Möglich ist aber auch eine Unterkunft in einer sozialpädagogischen Betreuungsform gemäß § 13 SGB VIII.
Maßgeblich für die Gewährung der Hilfe ist der im konkreten Einzelfall festgestellte Unterstützungs- und Hilfebedarf.
Beratung
Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter in Sachsen.
- Jugendämter des Freistaates Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eine erste Beratung können Sie auch bei freien Trägern der Jugendhilfe erhalten, beispielsweise in Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien.
Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 17.04.2024