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Keinen Ärger mit der Nachbarschaft!

Wenn Menschen mit unterschiedlichen Lebensansichten und Gewohnheiten aufeinander treffen, können mitunter Konflikte entstehen. Damit das Leben mit dem Nachbarn* dennoch annehmbar bleibt, gibt es bestimmte Vorschriften, die das Miteinander regeln und erleichtern sollen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

"Immer dieser Lärm!"

Rasenmäher, Laubsauger, Kinder, Partys – das kann manchem Nachbar einmal zu laut werden. Um Streit zu vermeiden, sollten die täglichen Ruhezeiten während der Nacht, über Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden. Ruhezeiten für die Nachbarschaft ergeben sich insbesondere aus Polizeiverordnungen, über die die Stadt- und Gemeindeverwaltungen Auskunft geben. Aber auch in Mietverträgen und Hausordnungen können Ruhezeiten geregelt sein.

"Sie pflanzen auf meinem Grundstück!"

Am häufigsten entstehen Konflikte zwischen Hauseigentümern, wenn es um Grundstücksfragen geht, zum Beispiel wenn ein Nachbar sein Grundstück einzäunen oder einen Baum pflanzen möchte. Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz sieht dafür verschiedene Reglungen vor. 

So beträgt der Grenzabstand – innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – für

  • Bäume, Sträucher und Hecken bis zu einer Höhe von zwei Metern mindestens einen halben Meter,
  • bei Pflanzen mit einer Höhe von über zwei Metern mindestens zwei Meter.

Außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist ein Pflanzabstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Was tun bei Streitigkeiten?

Lassen sich Streitigkeiten mit dem Nachbar nicht durch ein Gespräch klären, gibt es die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Dabei können Sie sich an eine der über 300 Schiedsstellen in Sachsen wenden.

Kann durch eine Schiedsstelle keine Lösung des Konflikts herbeigeführt werden, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023

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