Berechnungsgrundlage und Höhe der Kfz-Steuer
Die Höhe der Steuer bemisst sich nach der jeweiligen Fahrzeugart.
Krafträder
Die Kraftfahrzeugsteuer für zulassungspflichtige Krafträder richtet sich nach dem Hubraum. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor) sowie Leichtkrafträder (Elektromotor bis 11 kW Leistung oder Verbrennungsmotor zwischen 50 und 125 ccm und bis 11 kW Leistung).
Pkw
Für neu zugelassene Pkw ab 01.07.2009 gilt eine CO2-bezogene Besteuerung. Sie bemisst sich nach den Kohlendioxidemissionen (CO2) und dem Hubraum. Für Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden, war neben dem Hubraum und dem Emissionsschlüssel aus dem Fahrzeugschein die Antriebsart ein weiterer Parameter.
Leichtfahrzeuge (Quads, Trikes, Buggys ...)
Die Höhe der Steuer variiert je nach Schadstoffausstoß und ist zusätzlich abhängig vom Hubraum und der Antriebsart (Otto- oder Dieselmotor).
Nutzfahrzeuge
Bei Nutzfahrzeugen richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Bei Kraftfahrzeugen - zum Beispiel Lkw über 3,5 Tonnen - ist zusätzlich das Emissionsverhalten (Schadstoff- und Geräuschbelastung) ausschlaggebend.
Wohnmobile
Wohnmobile sind bei der Kraftfahrzeugsteuer als eigenständige Fahrzeugart definiert. Diese werden seit dem 01.01.2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach Schadstoffemissionen besteuert.
Kfz-Anhänger
Kraftfahrzeuganhänger werden nach Gewicht besteuert, die Steuer beträgt je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht EUR 7,46 (maximal EUR 373,24).
Elektrofahrzeuge
Die bisher nur für lokal emissionsfreie "reine" Elektro-Pkw geltende Steuerbefreiung wird auf alle anderen Fahrzeugklassen ausgeweitet und von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert. Erforderlich ist eine erstmalige verkehrsrechtliche Zulassung in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2015. Für spätere Erstzulassungen bis 31.12.2020 werden es wieder fünf steuerfreie Jahre. Die Steuer bemisst sich im Anschluss an die Befreiung wie bisher nach dem zulässigen Gesamtgewicht des "reinen" Elektrofahrzeugs und wird um die Hälfte ermäßigt.
Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Menschen
Pkw-Halter mit Behinderungen, die sie in ihrer Mobilität einschränken, haben je nach Grad der Behinderung einen Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.
- Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung
Amt24-Leistungen
Festsetzung und Zahlung der Steuer, Änderung der Bankverbindung
Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt. Sie muss grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlt werden. Endet die Steuerpflicht vorzeitig, wird die Steuer für den Zeitraum bis zur Beendigung der Steuerpflicht neu festgesetzt und bis dahin überzahlte Beträge erstattet.
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändern sollte, müssen Sie die neuen Kontodaten schnellstmöglich Ihrem für die Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Erteilen Sie dazu ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
- Kfz-Steuer bezahlen (SEPA-Lastschriftmandat)
Amt24-Leistungen
Obligatorisches Lastschrifteinzugsverfahren
Ein Fahrzeug kann nur zugelassen werden, wenn der Zollbehörde eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt wurde. Bestehen Rückstände an Kfz-Steuer, ist ebenfalls keine Zulassung möglich.
- Lastschriftverfahren
- Keine Zulassung bei Kfz-Steuerrückständen
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.06.2021