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Bei einer Unternehmensnachfolge müssen der bisherige und der neue Inhaber* beziehungsweise Eigentümer verschiedene Angelegenheiten gegenüber den Behörden und Gerichten regeln. Mit der Übergabe sind je nach Rechtsform des Unternehmens und den organisatiorischen Einzelheiten der Nachfolge vor allem gewerberechtliche und steuerliche Meldepflichten verbunden.
Aber auch die Angelegenheiten als Arbeitgeber oder Grundstückseigentümer können betroffen sein. Außerdem müssen bestimmte öffentliche Verzeichnisse und Einträge an die neue Unternehmenssituation angepasst werden.
Hinweis: Aufgrund der vielfältigen juristischen Zusammenhänge bei einer Unternehmensnachfolge ist eine Beratung im Einzelfall oft unerlässlich. Hier kann insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen oder, soweit es um spezifische steuerrechtliche Probleme geht, auch die Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Reaktion Amt24. 09.03.2021