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Änderung von Registern und Verzeichnissen

Bei der Übertragung eines Unternehmens müssen Sie als neue Eigentümerin beziehungsweise als neuer Eigentümer die Einträge in den verschiedenen Registern und Verzeichnissen aktualisieren lassen, in denen Ihr Unternehmen gemeldet ist. Abhängig von der Form der Unternehmensnachfolge wird ein neuer Eintrag angelegt oder der bestehende geändert.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.06.2021

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