Änderung von Registern und Verzeichnissen
Bei der Übertragung eines Unternehmens müssen Sie als neue Eigentümerin beziehungsweise als neuer Eigentümer die Einträge in den verschiedenen Registern und Verzeichnissen aktualisieren lassen, in denen Ihr Unternehmen gemeldet ist. Abhängig von der Form der Unternehmensnachfolge wird ein neuer Eintrag angelegt oder der bestehende geändert.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.06.2021
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister eintragen
- Vermittlerregister, Eintragung beantragen
- Handwerksrolle, zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe eintragen
- Handwerksrolle, zulassungspflichtige Handwerke eintragen
- Einzelkaufmann / Einzelkauffrau in das Handelsregister eintragen
- Europäische Aktiengesellschaft (SE / Europa-AG) in das Handelsregister eintragen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft (KG) in das Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister eintragen
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen
- Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister eintragen