Standesamtliche Trauung
Eine gültige Eheschließung kommt in Deutschland nur zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin vorgenommen wird. Möchten Sie kirchlich heiraten, geschieht dies unabhängig von der standesamtlichen Trauung. Eheschließungen, die lediglich vor Vertretern und Vertreterinnen einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft stattfinden, sind rechtlich ungültig, bei Minderjährigkeit einer der Eheleute sogar verboten.
Rechtzeitige Anmeldung
In Deutschland kann man nicht spontan heiraten. Vielmehr muss sich das Brautpaar rechtzeitig zur Eheschließung anmelden. Außerdem dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. [...]
Ehewillen gemeinsam erklären
Der entscheidende Punkt für eine standesamtliche Eheschließung ist, dass Bräutigam und Braut (die Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Beide Eheleute müssen die Erklärung persönlich abgeben und auch gleichzeitig anwesend sein. Auch darf die Ehe nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden.
Trauung in würdigem Rahmen
Die Eheschließung soll in einer Form stattfinden, die der Bedeutung der Ehe entspricht. Üblicherweise ist dies auch mit einer kleinen Ansprache verbunden. [...]
An der Trauung können auch Gäste teilnehmen. Ob bei der Eheschließung auch Trauzeugen anwesend sind, bestimmen die Eheleute selbst – vorgeschrieben ist es in Deutschland nicht.
Eheurkunde als Nachweis
Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine Eheurkunde. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, teilen Sie dies bitte dem Standesamt vor der Eheschließung mit (insbesondere wenn Sie an einem Eheschließungsort außerhalb des Standesamtes heiraten). Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später kann es vorkommen, dass Sie einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. In diesen Fällen können Sie beim Standesamt eine Eheurkunde anfordern.
Familienbücher abgeschafft
Bis Ende 2008 legte das Standesamt nach der Trauung ein Familienbuch an. Diese Bücher wurden zum 01.01.2009 abgeschafft – das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde, führt die Daten als Heiratseinträge fort. Anstelle beglaubigter Abschriften aus den Familienbüchern werden Eheurkunden oder beglaubigte Registerausdrucke ausgestellt.
Diese Familienbücher sind nicht zu verwechseln mit dem "Stammbuch der Familie", in dem die einzelnen Urkunden zusammen aufbewahrt werden und das sich im Besitz der Familie befindet. Diese Stammbücher gibt es auch weiterhin.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 31.12.2021