Namensänderung nach der Heirat
Wenn sich mit der Heirat Ihr Nachname geändert hat, müssen Sie das verschiedenen Behörden und Stellen mitteilen. Außerdem sind nun einige Dokumente zu aktualisieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse im Personalausweis und im Reisepass sowie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
Weitere Informationen:
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Führerschein, Namensänderung
- Lohnsteuerklassen-Änderung nach der Heirat
- Namensänderung an der Hochschule
- Namensänderung bei der Agentur für Arbeit
- Namensänderung bei der Rentenversicherung
- Namensänderung des Hundehalters
- Rundfunkbeitrag, Ummeldung
Amt24-Leistungen
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Stellen und Einrichtungen, die von Ihrer Namensänderung erfahren sollten. Die Darstellung kann hier natürlich nicht abschließend sein, da die Lebensumstände individuell unterschiedlich sind. Sie sollten daher Ihr berufliches und privates Umfeld genau unter die Lupe nehmen und herausfinden, wen Sie darüber hinaus noch informieren sollten.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.10.2022
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Lohnsteuerklassen-Änderung nach Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Führerschein, Namensänderung beantragen
- Hochschule, Namensänderung mitteilen
- Namensänderung bei der Agentur für Arbeit beantragen
- Namensänderung des Hundehalters mitteilen
- Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Rentenversicherung (Rentenempfänger), Namensänderung mitteilen
- Rundfunkbeitrag, Änderungen mitteilen