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Sonstige Erledigungen nach der Heirat

Nach einer Hochzeit empfiehlt es sich, zunächst einen Blick zurück auf die Vorbereitungen zu werfen und zu kontrollieren, ob alles erledigt ist. Sind alle Rechnungen bezahlt? Sind die Danksagungen an die Hochzeitsgäste verschickt?

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Name und Familienstand

Auch wenn sich Ihr Name nicht geändert hat, empfiehlt sich ein Blick in das Kapitel "Namensänderung nach der Heirat". So haben Sie den Überblick, wem Sie Ihren neuen Familienstand mitteilen sollten. In den einzelnen Unterpunkten finden sich zum Teil Hinweise, die auch gültig sind, wenn sich Ihr Name nicht geändert hat.

Denken Sie an alle Behörden und Einrichtungen, mit denen Sie zu tun haben. Wenn Sie staatliche Einkommensergänzungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Erziehungsgeld erhalten, sollten Sie den betreffenden Stellen die Änderung Ihres Familienstandes mitteilen.

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Anschrift

Wenn sich mit der Heirat auch Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie sich umgehend bei der Meldebehörde Ihres (neuen) Wohnortes anmelden.

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Eheregister und Eheurkunde

Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde.

Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus. Soll Ihnen das Standesamt gleich bei der Trauung mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte mit der Anmeldung der Eheschließung.

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Trauung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

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Lohnsteuer

Möglicherweise ist es für Sie als Ehepaar nach der Eheschließung vorteilhaft, die Lohnsteuerklassen zu wechseln.

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Bankkonto und Freistellungsauftrag

Auch Ihre Konten sollten Sie möglichst bald auf den eventuell neuen Namen umstellen und der Bank eine möglicherweise geänderte Adresse melden.

Als Ehepartner haben Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin jetzt ein gemeinsames Freistellungsvolumen für Kapitalerträge. Freistellungsaufträge müssen Sie künftig allerdings auch gemeinsam erteilen – sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten oder Depots, die nur auf einen Ehepartner laufen.

Sollten Sie bereits vor der Heirat Freistellungsaufträge einzeln erteilt haben, gelten für das Jahr der Eheschließung Besonderheiten. Über Details erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut.

Rundfunkbeitrag

Falls mit Ihrer Eheschließung auch ein Umzug ansteht, könnte dies Auswirkungen auf die zu zahlenden Rundfunkbeiträge haben. Wenn Sie zusammen umziehen oder zusammenziehen, können sich für Sie bestimmte Pflichten hinsichtlich des Rundfunkbeitrags ergeben. Dieser wird je Wohnung einmal erhoben, sodass Sie sich entsprechend anmelden, abmelden oder ummelden müssen oder gegebenenfalls eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können.

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.10.2022

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