Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der demografische Wandel und die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters führen zu "alternden Belegschaften". Ältere Arbeitnehmer* müssen also länger und besser in die Arbeitswelt integriert werden. Für ältere Menschen gibt es besondere Hilfen bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit.
Altersteilzeit
Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitnehmern dient das Modell der Altersteilzeit. [...]Diese Möglichkeit eröffnet sich Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa drei Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert.
Denkbare Modelle der Altersteilzeit sind
- Halbtagsbeschäftigung,
- Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel,
- das sogenannte Blockmodell, also ungekürzte Arbeitszeit in der ersten Phase und vollständige Freistellung in der zweiten Phase.
Das Entgelt bei Altersteilzeit liegt grundsätzlich mindestens 20 Prozent über dem eigentlichen (also halbierten) Teilzeitentgelt. Diese Aufstockung wird dem Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Seit dem 01.01.2010 sind durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch Altersteilzeitmodelle förderfähig, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben. (vgl. § 16 AtG)
Altersteilzeitarbeit, die nach dem 31.12.2009 begonnen hat, ist weiterhin rechtlich möglich. Grundsätzlich kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Förderung der beruflichen Weiterbildung - WeGebAU
WeGebAU ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung von Arbeitnehmern ab 45 Jahren (vor 31.12.2019 auch unter 45 Jahren möglich), die in kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) arbeiten. [...]Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Förderung durch einen Bildungsgutschein erfolgen. Die Maßnahme muss Kenntnisse vermitteln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind und eine zertifizierte Teilqualifikation beinhalten. Dies soll helfen Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer ab 50
Mit dem Eingliederungszuschuss für Ältere sollen die Marktchancen von älteren Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, insbesondere mit zusätzlichen Unterstützungsbedarfen verbessert werden. Der Eingliederungszuschuss kann in einer Höhe von bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für eine Dauer von höchstens 36 Monaten gewährt werden, je nach individuellen Wettbewerbsnachteilen bzw. Einschränkungen des Einzelnen. Die Förderung muss bis zum 31.12.2019 begonnen haben.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 09.06.2020