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Passersatz

Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige sind und Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen dort gestohlen wurde, benötigen Sie entsprechende Ersatzreisedokumente. Sie können sich dazu an eine deutsche Auslandsvertretung oder an die deutsche Grenzbehörde wenden, die gegebenenfalls einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen können. Sie können auch einen Reiseausweis als Passersatz bei der deutschen Grenzbehörde beantragen, wenn Sie ins Ausland reisen möchten und kurz vor der Abreise bemerken, dass Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für nicht-deutsche Staatsangehörige, die einen solchen Passersatz benötigen, kann je nach Einzelfall abhängig von dem Herkunftsstaat ein Notreiseausweis oder ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

Achtung! Die Ersatzreisedokumente für Ausländerinnen und Ausländer sind nicht mit dem "Ausweisersatz für Ausländer" zu verwechseln. Dieser ist kein Passersatz, sondern soll nur dazu dienen, dass ausländische Staatsangehörige, die (vorübergehend) keinen Reisepass besitzen, ihrer Ausweispflicht in Deutschland nachkommen können.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 27.04.2023

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