Studieren als Flüchtling
Voraussetzungen für schnellen Hochschulzugang
Flüchtlinge sowie Asylbewerber* können in Deutschland zum Studium zugelassen werden, wenn sie durch Zeugnisse eine Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Sollten aufgrund der Fluchtumstände die Zeugnisse lückenhaft und nicht wiederbeschaffbar sein, gewähren die Hochschulen Beweiserleichterungen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Gasthörerschaft
Flüchtlinge mit entsprechenden Sprachkenntnissen können von den Hochschulen für geeignete Lehrveranstaltungen als Gasthörer zugelassen werden.
Über die Aufbringung der Gasthörergebühren entscheiden die Hochschulen in eigener Verantwortung. Bewerben können sich volljährige Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung in der jeweiligen Stadt direkt bei den Hochschulen. Basiskenntnisse der deutschen Sprache sollten vorhanden sein.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 30.07.2024