Beendigung des Studiums, Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation, etwa wenn
- eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde oder
- die Rückmeldung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgte.
Zuständige Stellen informieren
Mit Beendigung des Studiums enden auch viele finanzielle Unterstützungen (wie BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung). Deshalb sollten Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls auch Ihren Arbeitgeber* und Ihre Krankenkasse, über das Ende Ihres Studiums informieren.
Anstellung oder Selbstständigkeit?
Sollten Sie während des Studiums keinen Kontakt zu einem potenziellen Arbeitgeber geknüpft haben, bietet sich die Suche nach einer Anstellung in den verschiedenen Jobbörsen an.
Neben der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gibt es große Suchportale und auch viele kleinere, die sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben. Die führenden Tageszeitungen in Sachsen veröffentlichen ebenfalls Stellenangebote – in ihren Druckausgaben und im Internet.
Wie weiter bei Studienabbruch?
Die Hochschulteams der Agenturen für Arbeit bieten Studienabbrechern Beratung und andere Dienstleistungen wie etwa Seminare, Weiterbildungsangebote und Kontakte zu Arbeitgebern.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 30.07.2024