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Kinderbetreuung

 Zentrale Ziele der Kindertagesbetreuung sind neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Sicherstellung einer qualitativ-hochwertigen frühkindlichen Bildung und Erziehung. Der Förderungsauftrag umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung. Der Sächsische Bildungsplan ist die gesetzlich verbindliche Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Ausgehend von einem ganzheitlichen Bildungsansatz werden die Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Kinder ermöglicht, angeregt, unterstützt und gefördert.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und für Grundschulkinder ausreichend Plätze anzubieten. Jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt hat darauf sogar einen Rechtsanspruch.

Die Eltern zahlen nur einen Teil der Betreuungskosten als Elternbeiträge.

Sie können wählen, ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung (öffentliche Trägerschaft) oder in eine Einrichtung in freier Trägerschaft gehen soll. Träger der freien Jugendhilfe können sein:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege, wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz
  • Vereine, wie Deutscher Kinderschutzbund e. V. und Elterninitiativen

Daneben bieten manche Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung an.

Der Träger der Einrichtung ist auch immer Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Anmeldung. Er informiert Sie über das pädagogische Konzept, über Öffnungszeiten, Gruppengrößen und freie Plätze.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.09.2024

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